Statement - u.a. zu den Beiträgen im Forum unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=4&t=11914
Der Bundesverband patientenindividueller Arzneiverblisterer (BPAV) hat Erhebungen vorgenommen, mit der Erlaubnis des Bundesverbandes, wenn ich es richtig gelesen habe.
Der § 13 AMG, bedeutet dass die Apotheken eine Herstellererlaubnis zur Verblisterung, zum Beispiel in Senioreneinrichtungen haben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage(n):
1. darf eine Erhebung stattfinden ohne das Einverständnis des jeweiligen Kunden/Pat./Bew.? Den schließlich ist jeder Bewohner eine juristische Person. Wenn er nicht selbst seine Willensentscheidungen äussern kann, steht der jeweilige Betreuer an seiner Seite. Das hieße, er müsste zu dieser Erhebung : Über 50 % der Heimbewohner erhalten keine ordnungsgemäße Medikation, genau diese 50% der Heimbewohner darüber in Kenntnis gesetzt haben, das eine Erhebung stattfindet. Somit wäre diese Erhebung im eigentlichen Sinne unerheblich.
2. Verblistern von Medikamenten hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Und dort geht es nicht nur um das fehlende oder falsche Stellen der Medikamente.
Es wird ein hoher Kostenaufwand betrieben, den irgendwo wird das "Verblistern" ja abgerechnet. Medikamente werden aus ihrer Verpackung geholt und in eine neue nicht " Umweltfreundliche "Hülle verpackt. Zudem wird diese Verpackung neu bedruckt, die Farbe die für den Druck verwendet wird, ist nicht Umwelt freundlich. Dem Pflegepersonal wird unterstellt die Medikamente nicht richtig zu stellen, zu verabreichen oder bereitzustellen. Fehlerquellen gibt es auf allen Seiten und es wird kaum eine - O Fehler - Erhebung geben.
Hinweis aus meiner beruflichen Erfahrung, fällt eine verblisterte Tablette auf den Boden,darf sie nicht mehr verwendet / verabreicht werden. Das hieße, die zuständige Apotheke anrufen, um sofortigen Ersatz dieser einen Tablette bitten (in der Regel ist das die Pflegefachkraft). Das ist in der Realität nicht möglich, den die Apotheke müßte mit einem hohen Aufwand, sprich Auto und Fahrer bereitstellen, diese eine Tablette in einer kurzen Zeit (Morgenmedikation), diesen Bewohner zukommen lassen.
Leider ist es der Pflegekraft auch nicht möglich auf einen Vorrat der einen Tablette zurückzugreifen, den dieser ist in der zuständigen Apotheke gelagert.
Zudem muss sich die Pflegekraft eventuell noch von dem zuständigen Apothekenpersonal oder Apotheker(in) anhören, "wie kann das den passieren", "konnten sie nicht aufpassen,, nein einen Fahrer haben wir jetzt nicht, der Ihnen die Tablette vorbei bringt,, schauen sie doch mal nach ob nicht ein anderer Bewohner dieses Medikament hat" und so weiter. Sie werden sogar im weitesten Sinne aufgefordert, einem anderen Bewohner etwas wegzunehmen.
Soll heißen, egal wie - Klasse und Gut - die Pflegekräfte sich auch ins Zeug legen, sie kriegen es von allen Seiten. Heute sind es die Apotheker, morgen die Ärzte und dann noch die Aufsichtsbehörden. Der Fokus sollte nicht immer auf die Fehler der anderen zeigen, sondern erst auf die eigenen Fehlerquellen. Diese gehören minimiert, indem die eigenen Fehlerquellen reduziert oder abgestellt werden.
Und wenn dann eine korrekte Erhebung zu der Verblisterung von Medikamenten gemacht wird, könnte man auf der anderen Seite ( Pflegefachkräfte - Senioreneinrichtungen) Fehlerquellen zu der Verblisterung von Medikamenten ausmachen und auch diese konstruktiv minimieren, ohne Schuldzuweisungen.. Dazu bedarf es doch nicht einer Behörde, die wie ein Schutzengel über die Apotheker Erhebung schwebt und die Pflegekräfte anprangert.
Verblisterte Medikamente in Heimen - Probleme
Moderator: WernerSchell
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Verblisterte Medikamente in Heimen - Probleme
Der BPAV wurde zunächst per E-Mail auf die o.a. Texteinstellung aufmerksam gemacht und
gebeten, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben. Diese können wir dann ins Forum übernehmen.
Sobald die Äußerung vorliegt, wird auch von hier eine Äußerung abgegeben.
Werner Schell
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Verblisterung auch von flüssigen Arzneien möglich
Ärzte Zeitung vom 28.06.2018:
Blistersystem Medinoxx
Verblisterung auch von flüssigen Arzneien möglich
Seit rund einem Jahr bietet das Unternehmen Medinoxx ein neues Blistersystem an, bei dem auch flüssige Arzneien eingefüllt werden könnten. Ein Test belegt nun die Stabilität etwa von Novaminsulfon. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Blistersystem Medinoxx
Verblisterung auch von flüssigen Arzneien möglich
Seit rund einem Jahr bietet das Unternehmen Medinoxx ein neues Blistersystem an, bei dem auch flüssige Arzneien eingefüllt werden könnten. Ein Test belegt nun die Stabilität etwa von Novaminsulfon. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Medikamenten-Verblisterung für Pflegeheime: Viel diskutiert, aber kaum erforscht
Medikamenten-Verblisterung für Pflegeheime: Viel diskutiert, aber kaum erforscht
Für Argumente pro und kontra fehlen belastbare Studiendaten / IQWiG macht Vorschlag für Studiendesign
Bei der Verblisterung portioniert und verpackt die Apotheke (oder ein von ihr beauftragter Dienstleister) die verordneten Medikamente einer Patientin oder eines Patienten nach Wochentagen und Tageszeiten sortiert in individuelle durchsichtige Verpackungen (Blister). So sieht man auf einen Blick, wann welche Tabletten zu nehmen sind und ob man an alle Einnahmen gedacht hat.
Seit einigen Jahren wird in Deutschland breit und kontrovers diskutiert, ob eine vermehrte Verblisterung für Pflegeheimbewohner geeignet ist, das System der Pflege zu entlasten und die Versorgung der Heimbewohner nachhaltig zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt zu prüfen, welche Erkenntnisse es dazu unter anderem aus Studien gibt. Der Bericht liegt nun vor.
Nach den Recherchen des IQWiG wurde die patientenindividuelle Verblisterung (PIV) auch international bislang ganz überwiegend für den ambulanten Bereich erforscht. Was die Verblisterung für Pflegeheime angeht, gibt es hingegen kaum belastbare Daten aus Studien. Auch die gängigen Argumente, die verschiedene Akteure und Interessengruppen jeweils für oder gegen eine vermehrte PIV in Pflegeheimen ins Feld führen, sind nicht wissenschaftlich belegbar. Das gilt gleichermaßen für den Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Mögliche Vor- und Nachteile
Nach Ansicht ihrer Befürworter spricht für die PIV, dass dann seltener Medikationsfehler auftreten. Denn je mehr Erkrankungen ein Heimbewohner hat, desto komplexer ist die Arzneimitteltherapie. Wenn Pflegekräfte bei der Organisation der Medikamentengabe entlastet würden, hätten sie mehr Zeit für die Zuwendung gegenüber dem einzelnen Patienten. Und das könnte wiederum die Arbeitszufriedenheit in der Pflege erhöhen und den Beruf attraktiver für den Nachwuchs machen.
Kritiker befürchten indes einen Kompetenzverlust, wenn zunehmend Aufgaben von Pflegefachpersonen auf andere Berufsgruppen verlagert werden. Möglicherweise verlören Patientinnen und Patienten zudem einen Teil ihrer Autonomie, weil sie noch weniger erkennen und entscheiden könnten, welche Arzneimittel sie einnehmen und welche nicht. Kritiker verweisen auch darauf, dass nicht alle Arzneimittel „blisterbar“ sind. Dies könnte die Medikamentengabe für die Pflegekräfte in den Heimen eher noch verkomplizieren, weil sie neben den Tabletten in den Blistern an eine zweite Medikamentenverteilung denken müssten.
Die Verblisterung verursacht erst einmal zusätzliche Kosten. Diese dürften aber zumindest teilweise kompensiert werden, wenn der „Verwurf“ schrumpft. Dadurch, dass nicht mehr jeder Patient eine vollständige Packung erhält, sondern nur die einzelnen Tabletten im Blister, wird insgesamt weniger weggeworfen.
Studien untersuchen PIV im ambulantem Sektor
Zwar fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Reihe von Studien, die Aspekte des Nutzens der Verblisterung untersuchten. Doch alle bezogen sich auf ein ambulantes Setting. Solche Studien sind aber kaum auf den stationären Bereich übertragbar. Dies gilt vor allem deshalb, weil Menschen, die zuhause leben, noch in der Lage sein sollten, ihre Medikamente selbst zu handhaben. Keine Studie widmete sich der stationären Altenpflege.
Aus Deutschland stammen hauptsächlich Vorher-nachher-Vergleiche ohne Kontrollgruppe, die in Modellprojekten von Krankenkassen evaluiert wurden. Die Ergebnisse solcher Studien sind jedoch aus wissenschaftlicher Sicht wenig aussagekräftig – sowohl in Hinblick auf den Nutzen für die Heimbewohner (Symptome, Gesundheitszustand, Nebenwirkungen von Medikamenten etc.) als auch für die Pflegekräfte (fachliche Kompetenz, arbeitsbezogene Lebensqualität etc.). Nutzen und Schaden einer PIV im Pflegeheim bleiben somit unklar, bilanziert das IQWiG.
Aussagen zur Wirtschaftlichkeit nur mittels Schätzung möglich
Unzureichend ist die Studienlage auch in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Verblisterung für Pflegeheime. Hier konnte das Institut auf Basis unterschiedlicher Quellen jedoch mögliche Effekte auf die Wirtschaftlichkeit schätzen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nahmen dabei an, dass ein Wochenblister rund 3 € kostet und die Medikamentenausgaben aufgrund geringeren Verwurfs um 4,1 % sinken. Fallen pro Woche und Heimbewohner mindestens 73,17 € an Kosten für verblisterte Arzneimittel an, wäre eine PIV kostenneutral. Das bezieht sich jedoch nur auf die Arzneimittelkosten. Andere monetäre Effekte (etwa infolge seltenerer Klinikeinweisungen) einzubeziehen, ist mangels Daten nicht möglich.
Auch Aussagen zu nicht monetären Effekten sind unsicher: Angenommen, rund die Hälfte bis zwei Drittel der insgesamt etwa 818.000 in Deutschland vollstationär versorgten Pflegebedürftigen erhielten verblisterte Arzneimittel, beliefe sich die Zeitersparnis für die Pflegekräfte auf ca. 22 bis 51 Minuten pro Monat und Bewohner.
Hoher Forschungsbedarf: IQWiG macht Vorschlag für Design neuer Studie
Das Institut konstatiert für die PIV in Pflegeheimen einen insgesamt hohen Forschungsbedarf. „Die Diskrepanz zwischen der breiten und teils vehement geführten Debatte um die PIV einerseits und der schlechten Datenlage andererseits hat uns doch überrascht“, kommentiert Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. „Mit großer Verve argumentieren einzelne Akteure und Interessenvertreter für oder gegen die Verblisterung, ohne ihr Pro oder Kontra wissenschaftlich unterfüttern zu können“, so Kaiser. „Es ist gut, dass ein Auftrag des Gesundheitsministeriums dies nun offengelegt hat.“
Vor diesem Hintergrund hat das IQWiG das Konzept für eine künftige Studie entwickelt und in den Bericht integriert. „Unsere Recherche hat nämlich gezeigt, dass es zu anderen Fragestellungen durchaus hochwertige Studien in der stationären Pflege gibt und sie offenkundig machbar sind“, bekräftigt Kaiser.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Das BMG hatte das IQWiG im Juni 2018 beauftragt, den Bericht in einem beschleunigten Verfahren als sogenannten Rapid Report zu erarbeiten. Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Der vorliegende Rapid Report wurde am 29. März 2019 an den Auftraggeber geschickt.
Weitere Informationen:
http://www.iqwig.de
Quelle: Pressemitteilung vom 14.05.2019
Jens Flintrop Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
https://idw-online.de/de/news715628