eHealth-Gesetz - Rahmenbedingungen und Regeln
Verfasst: 15.01.2015, 14:32
Hoffnung auf den „Großen Wurf“ - zum geplanten deutschen eHealth-Gesetz
Hans Peter Bröckerhoff
Die Ankündigung eines deutschen eHealth-Gesetzes hat die eHealth-Community überrascht und erfreut. Jetzt sind die Erwartungen hoch. Es gibt viel zu regeln. Deshalb hoffen die meisten Akteure auf ein umfassendes Gesetz, das die eHealth-Entwicklung insgesamt voranbringt. Aber nun scheint es, dass ein solch großes Gesetz gar nicht geplant ist.
Wie eine kleine Bombe schlug die Ankündigung eines geplanten eHealth-Gesetzes ein, für die Bundesgesundheitsminister Gröhe sich die vollbesetzte Eröffnungsveranstaltung des Hauptstadtkongresses ausgesucht hatte. Ich bat noch aus der Veranstaltung heraus die Redaktion, beim Ministerium Konkreteres zu erfragen und die Nachricht schnellstmöglich online zu stellen. (Dass E-HEALTH-COM dann als erstes Medium und noch vor der Pressemeldung des Ministeriums von den Gesetzesplänen berichtete, erfreute natürlich das Journalistenherz.)
In der eHealth-Community, das war schon in den Gesprächen im Anschluss an die Gröhe-Rede deutlich, wurde diese Ankündigung durchweg sehr positiv aufgenommen. Viele Akteure sehen darin die Chance, einen Großteil der offenen Fragen zu klären. Einen möglichst „großen Wurf“ erhoffen sie sich. Natürlich sollen die letzten Blockaden und Hindernisse bei der Fertigstellung der Telematikinfrastruktur weggeräumt werden. Aber es sollen noch viel mehr Themen angefasst und Fragen behandelt werden: Wann und wie sollen die Anwendungen realisiert werden – die schon bekannten und die vielen, die noch hinzukommen? Wie sollen schon existierende Netze mit der TI verbunden werden? Wie kann sich Telemedizin (immerhin ein Thema aus dem Koalitionsvertrag) schneller und besser entfalten? Finanzierung, stärkere Einbeziehung in die Regelversorgung, Fernbehandlungsverbot etc. sind hier die Stichworte. Und wie geht es weiter mit der Förderung der Interoperabilität? Hier hat das Ministerium schon eine Menge Vorarbeit geleistet. Aber hier sind auch noch viele Fragen zu klären. Und wie wird die Einbindung in europäische und internationale Kommunikationsbeziehungen sichergestellt?
Auf diese und sicherlich noch viele andere Fragen könnte ein eHealth-Gesetz Antworten geben. Dabei geht es oft gar nicht um konkrete Vorgaben, sondern um klare Rahmenbedingungen und Regeln, nach denen Lösungen gefunden werden können. Auf jeden Fall aber, so die Hoffnung vieler Akteure, soll damit Schluss gemacht werden, dass Interessenkämpfe in der Selbstverwaltung notwendige Regelungen verzögern oder gar verhindern. Mehr staatliche Initiative und Führung wird heute durchaus gewünscht – vor allem nach den Erfahrungen rund um die eGK.
Einige Skeptiker haben schon auf dem Hauptstadtkongress vermutet, dass es bei dem angekündigten Gesetz nur um die aktuellen Probleme der TI-Fertigstellung gehen solle und nicht um einen „großen Wurf“, ein wirkliches eHealth-Gesetz. Zwar liegt ein Referentenentwurf, an dem man ablesen könnte, ob die Skeptiker recht haben, noch nicht vor, aber das, was aus den „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ zu hören ist, könnte die Skeptiker bestätigen. Das – also ein sich nur auf die aktuellen Fragen der Telematikinfrastruktur beschränkendes Gesetz – wäre nicht nur eine große Enttäuschung für die, die eHealth voranbringen wollen, sondern auch eine verpasste Chance.
Aber vielleicht muss man ja die Hoffnung noch nicht aufgeben. Noch ist Zeit genug, ein eHealth-Gesetz vorzubereiten, das diesen Namen wirklich verdient. Gut wäre sicherlich, wenn möglichst viele Vertreter der eHealth-Community, die Kontakt zur Politik haben, dies ihren Gesprächspartnern immer wieder deutlich machen würden. Wer weiß, vielleicht wird Gesundheitsminister Gröhe auf der Eröffnungsveranstaltung der nächsten conhIT ja doch einen umfänglichen Entwurf eines eHealth-Gesetzes vorstellen. Der Applaus wäre ihm sicher – wie schon bei der Ankündigung auf dem Hauptstadtkongress.
Quelle: http://e-health-com.eu/kolumnen/details ... 28e6731e5/
Hans Peter Bröckerhoff
Die Ankündigung eines deutschen eHealth-Gesetzes hat die eHealth-Community überrascht und erfreut. Jetzt sind die Erwartungen hoch. Es gibt viel zu regeln. Deshalb hoffen die meisten Akteure auf ein umfassendes Gesetz, das die eHealth-Entwicklung insgesamt voranbringt. Aber nun scheint es, dass ein solch großes Gesetz gar nicht geplant ist.
Wie eine kleine Bombe schlug die Ankündigung eines geplanten eHealth-Gesetzes ein, für die Bundesgesundheitsminister Gröhe sich die vollbesetzte Eröffnungsveranstaltung des Hauptstadtkongresses ausgesucht hatte. Ich bat noch aus der Veranstaltung heraus die Redaktion, beim Ministerium Konkreteres zu erfragen und die Nachricht schnellstmöglich online zu stellen. (Dass E-HEALTH-COM dann als erstes Medium und noch vor der Pressemeldung des Ministeriums von den Gesetzesplänen berichtete, erfreute natürlich das Journalistenherz.)
In der eHealth-Community, das war schon in den Gesprächen im Anschluss an die Gröhe-Rede deutlich, wurde diese Ankündigung durchweg sehr positiv aufgenommen. Viele Akteure sehen darin die Chance, einen Großteil der offenen Fragen zu klären. Einen möglichst „großen Wurf“ erhoffen sie sich. Natürlich sollen die letzten Blockaden und Hindernisse bei der Fertigstellung der Telematikinfrastruktur weggeräumt werden. Aber es sollen noch viel mehr Themen angefasst und Fragen behandelt werden: Wann und wie sollen die Anwendungen realisiert werden – die schon bekannten und die vielen, die noch hinzukommen? Wie sollen schon existierende Netze mit der TI verbunden werden? Wie kann sich Telemedizin (immerhin ein Thema aus dem Koalitionsvertrag) schneller und besser entfalten? Finanzierung, stärkere Einbeziehung in die Regelversorgung, Fernbehandlungsverbot etc. sind hier die Stichworte. Und wie geht es weiter mit der Förderung der Interoperabilität? Hier hat das Ministerium schon eine Menge Vorarbeit geleistet. Aber hier sind auch noch viele Fragen zu klären. Und wie wird die Einbindung in europäische und internationale Kommunikationsbeziehungen sichergestellt?
Auf diese und sicherlich noch viele andere Fragen könnte ein eHealth-Gesetz Antworten geben. Dabei geht es oft gar nicht um konkrete Vorgaben, sondern um klare Rahmenbedingungen und Regeln, nach denen Lösungen gefunden werden können. Auf jeden Fall aber, so die Hoffnung vieler Akteure, soll damit Schluss gemacht werden, dass Interessenkämpfe in der Selbstverwaltung notwendige Regelungen verzögern oder gar verhindern. Mehr staatliche Initiative und Führung wird heute durchaus gewünscht – vor allem nach den Erfahrungen rund um die eGK.
Einige Skeptiker haben schon auf dem Hauptstadtkongress vermutet, dass es bei dem angekündigten Gesetz nur um die aktuellen Probleme der TI-Fertigstellung gehen solle und nicht um einen „großen Wurf“, ein wirkliches eHealth-Gesetz. Zwar liegt ein Referentenentwurf, an dem man ablesen könnte, ob die Skeptiker recht haben, noch nicht vor, aber das, was aus den „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ zu hören ist, könnte die Skeptiker bestätigen. Das – also ein sich nur auf die aktuellen Fragen der Telematikinfrastruktur beschränkendes Gesetz – wäre nicht nur eine große Enttäuschung für die, die eHealth voranbringen wollen, sondern auch eine verpasste Chance.
Aber vielleicht muss man ja die Hoffnung noch nicht aufgeben. Noch ist Zeit genug, ein eHealth-Gesetz vorzubereiten, das diesen Namen wirklich verdient. Gut wäre sicherlich, wenn möglichst viele Vertreter der eHealth-Community, die Kontakt zur Politik haben, dies ihren Gesprächspartnern immer wieder deutlich machen würden. Wer weiß, vielleicht wird Gesundheitsminister Gröhe auf der Eröffnungsveranstaltung der nächsten conhIT ja doch einen umfänglichen Entwurf eines eHealth-Gesetzes vorstellen. Der Applaus wäre ihm sicher – wie schon bei der Ankündigung auf dem Hauptstadtkongress.
Quelle: http://e-health-com.eu/kolumnen/details ... 28e6731e5/