Bedarfsprüfungen vor Heim-Einzug >Rhein-Kreis Neuss reagiert
Verfasst: 11.11.2014, 07:27
Bedarfsprüfungen vor Heim-Einzug:
Kreis reagiert auf Heimplatz-Ausbau
Rhein-Kreis Neuss. Zum 1. Januar 2015 bekommt der Rhein-Kreis Neuss personelle Verstärkung: Im Kreissozialamt wird eine Pflegefachkraft eingestellt. Dies hatte die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem jüngsten Bericht angeregt.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Pflegeheimplätze im Rhein-Kreis Neuss rasant gewachsen. Auf drohende Leerstände hat der Kreis stets hingewiesen, hatte jedoch aufgrund der Landesgesetzgebung keine Möglichkeit, die Entwicklung zu verhindern. "Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor zwei Wochen das novellierte Landespflegegesetz bekannt gemacht. Erst jetzt, wo die Fehlentwicklung dem Rhein-Kreis Neuss auf Jahre hinaus Probleme bereiten wird, kehrt das Land zu einer Steuerung des Pflegeangebots durch die Kreise und kreisfreien Städte zurück. Wir sehen unsere langjährige Forderung erfüllt, aber um zwei Jahre zu spät!", so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Es stehen bereits viele Betten in den Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet leer, und es werden mit jedem neuen Heim mehr. Die Folge: Die Heimträger geraten angesichts mangelnder Auslastung unter finanziellen Druck und werden neue Bewohner auch dann aufnehmen, wenn diese mit ambulanten Hilfen vielleicht zu Hause noch versorgt werden könnten.
Genau an dieser Schnittstelle liegt der Aufgabenschwerpunkt der neuen Pflegefachkraft, die ihren Dienst beim Kreissozialamt antreten wird. Vor einem Heim-Einzug soll sie prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine stationäre Unterbringung besteht. Ein Baustein dieser Bedarfsprüfung soll dabei ein Besuch beim Pflegebedürftigen sein, der zum Beispiel beim Antragsteller zu Hause oder je nach Einzelfall auch im Krankenhaus erfolgen kann. Ist - unter Beachtung des gesetzlich verankerten Grundsatzes "ambulant vor stationär" - der Bedarf für einen Einzug in ein Pflegeheim nicht gegeben, muss eine angemessene Versorgung im häuslichen Umfeld aufgebaut werden. Dafür stehen dann die bewährten Beratungsstrukturen zur Verfügung, die der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden seit vielen Jahren unterhält. Bei Krankenhaus-Patienten sind in diesen Fällen auch die Krankenhaus-Sozialdienste gefordert.
"Wir wollen das neue Verfahren schrittweise aufbauen, da wir zunächst Erfahrungen sammeln möchten", betont Landratsvertreter Jürgen Steinmetz, der auch Sozialdezernent ist. "Dabei kommt uns zu Gute, dass wir selbst Träger von zwei Krankenhäusern sind. Hier werden wir mit unserer Arbeit beginnen und die so entstehenden Strukturen und Verfahren dann Schritt für Schritt auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten. Diesen Weg sind bereits viele Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen gegangen, und auch von dort können wir lernen", so Steinmetz.
Ziel der neuen Strukturen ist eine Dämpfung der immer weiter steigenden Sozialausgaben für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, die heute schon mit über 21 Millionen Euro im Kreishaushalt zu Buche schlagen. Neben den Bedarfsprüfungen soll die neue Pflegesachverständige aber auch für die Heimaufsicht des Kreises aktiv werden. Bislang bediente man sich dort externen Sachverstandes, der für die jährlichen Prüfungen in den Heimen jeweils eingekauft wurde. Künftig wird man auf eine Kraft aus den eigenen Reihen zurückgreifen können. Mit den eingesparten Budgetmitteln für die externen Sachverständigen wird die neue Stelle teilweise finanziert.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2014
Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Impressum:
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300
Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anne Bueren
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1301
Fax: +49 2131 928 81301
Email: Anne.Bueren@rhein-kreis-neuss.de
Kreis reagiert auf Heimplatz-Ausbau
Rhein-Kreis Neuss. Zum 1. Januar 2015 bekommt der Rhein-Kreis Neuss personelle Verstärkung: Im Kreissozialamt wird eine Pflegefachkraft eingestellt. Dies hatte die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem jüngsten Bericht angeregt.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Pflegeheimplätze im Rhein-Kreis Neuss rasant gewachsen. Auf drohende Leerstände hat der Kreis stets hingewiesen, hatte jedoch aufgrund der Landesgesetzgebung keine Möglichkeit, die Entwicklung zu verhindern. "Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor zwei Wochen das novellierte Landespflegegesetz bekannt gemacht. Erst jetzt, wo die Fehlentwicklung dem Rhein-Kreis Neuss auf Jahre hinaus Probleme bereiten wird, kehrt das Land zu einer Steuerung des Pflegeangebots durch die Kreise und kreisfreien Städte zurück. Wir sehen unsere langjährige Forderung erfüllt, aber um zwei Jahre zu spät!", so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Es stehen bereits viele Betten in den Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet leer, und es werden mit jedem neuen Heim mehr. Die Folge: Die Heimträger geraten angesichts mangelnder Auslastung unter finanziellen Druck und werden neue Bewohner auch dann aufnehmen, wenn diese mit ambulanten Hilfen vielleicht zu Hause noch versorgt werden könnten.
Genau an dieser Schnittstelle liegt der Aufgabenschwerpunkt der neuen Pflegefachkraft, die ihren Dienst beim Kreissozialamt antreten wird. Vor einem Heim-Einzug soll sie prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine stationäre Unterbringung besteht. Ein Baustein dieser Bedarfsprüfung soll dabei ein Besuch beim Pflegebedürftigen sein, der zum Beispiel beim Antragsteller zu Hause oder je nach Einzelfall auch im Krankenhaus erfolgen kann. Ist - unter Beachtung des gesetzlich verankerten Grundsatzes "ambulant vor stationär" - der Bedarf für einen Einzug in ein Pflegeheim nicht gegeben, muss eine angemessene Versorgung im häuslichen Umfeld aufgebaut werden. Dafür stehen dann die bewährten Beratungsstrukturen zur Verfügung, die der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden seit vielen Jahren unterhält. Bei Krankenhaus-Patienten sind in diesen Fällen auch die Krankenhaus-Sozialdienste gefordert.
"Wir wollen das neue Verfahren schrittweise aufbauen, da wir zunächst Erfahrungen sammeln möchten", betont Landratsvertreter Jürgen Steinmetz, der auch Sozialdezernent ist. "Dabei kommt uns zu Gute, dass wir selbst Träger von zwei Krankenhäusern sind. Hier werden wir mit unserer Arbeit beginnen und die so entstehenden Strukturen und Verfahren dann Schritt für Schritt auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten. Diesen Weg sind bereits viele Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen gegangen, und auch von dort können wir lernen", so Steinmetz.
Ziel der neuen Strukturen ist eine Dämpfung der immer weiter steigenden Sozialausgaben für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, die heute schon mit über 21 Millionen Euro im Kreishaushalt zu Buche schlagen. Neben den Bedarfsprüfungen soll die neue Pflegesachverständige aber auch für die Heimaufsicht des Kreises aktiv werden. Bislang bediente man sich dort externen Sachverstandes, der für die jährlichen Prüfungen in den Heimen jeweils eingekauft wurde. Künftig wird man auf eine Kraft aus den eigenen Reihen zurückgreifen können. Mit den eingesparten Budgetmitteln für die externen Sachverständigen wird die neue Stelle teilweise finanziert.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2014
Thilo Zimmermann
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Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
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