Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei
Hat die Polizeibehörde hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Beförderter dauerhaft Geschäftsunfähig ist, ist sie gehalten, ihr Ermessen nach § 2 Abs. 2 NVwKostG auszuüben und ein Absehen von der Gebührenerhebung zu prüfen.
Urteil Verwaltungsgericht (VG) Hannover vom 03.03.2011 - 10 A 1842/10 -
Quelle und weitere Informationen:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 184210%20A
Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei
Moderator: WernerSchell
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Beförderung einer hilflosen Person durch die Polizei
Kosten eines Polizeieinsatzes für die Beförderung einer hilflosen Person
Befördert die Polizei eine hilflose Person mit einem Dienstfahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für deren Gesundheit in die Obhut schutzbereiter Dritter zurück, ist sie befugt, die dadurch entstandenen Kosten nach dem niedersächsischen Verwaltungskostenrecht gegenüber der beförderten Person geltend zu machen.
OVG Lüneburg 11. Senat, Urteil vom 26.01.2012, 11 LB 226/11
Quelle und weitere Informationen:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1
Befördert die Polizei eine hilflose Person mit einem Dienstfahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für deren Gesundheit in die Obhut schutzbereiter Dritter zurück, ist sie befugt, die dadurch entstandenen Kosten nach dem niedersächsischen Verwaltungskostenrecht gegenüber der beförderten Person geltend zu machen.
OVG Lüneburg 11. Senat, Urteil vom 26.01.2012, 11 LB 226/11
Quelle und weitere Informationen:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1