Beschäftigungsverbot bei fehlender persönlicher Eignung
Die Heimaufsichtsbehörden können ein Beschäftigungsverbot nicht nur bei fehlender
fachlicher Qualifikation, sondern auch aufgrund fehlender persönlicher Eignung verhängen.
Dies ergibt sich Beschluss des OVG Münster vom 08.07.2015 - 4 B 317/15 -
Quellen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 50708.html
http://openjur.de/u/854250.html
In dem Verfahren wurde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes und die Ablehnung
eines Prozesskostenhilfegesuchs gestritten. Zugrunde lag der Streit über ein Beschäftigungsverbot
durch die zuständige Heimaufsichtsbehörde. In der Zeitschrift "Altenpflege", 3/2016, wurde der Beschluss
besprochen.
Beschäftigungsverbot bei fehlender persönlicher Eignung
Moderator: WernerSchell
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