Hallo liebes Forum,
ich treffe immer wieder auf Kollegen die in der Dokumentation mit Bleistift oder Korrekturstifte arbeiten.
Ebenso werden immer öfters mit Bleistift geschriebene Dienstpläne ausgehängt.Auf Anfrage, sagte man mir, das somit Korrekturen (sprich Dienstplanänderungen) besser einzutragen wären.
Gilt der Dienstplan nicht auch als Dokument, und ist es nicht verboten in Dokumenten mit Bleistift oder Korrekturstift zu arbeiten?
Warte hoffnungsvoll auf Beipflichtung!
Bleistift in der Dokumentation?
Moderator: WernerSchell
Dokumentation fälschungssicher erstellen !
Hallo Mirko,
die Krankendokumentation (und damit auch die Pflegedokumentation) ist zweifelsfrei eine Dokumentation im Rechtssinne und muss folglich so erstellt werden, dass eine beliebige und nicht nachvollziehbare Korrektur oder gar Fälschung ausgeschlossen ist. Damit scheidet meiner Meinung nach die Verwendung eines Bleistiftes bei der Erstellung der Krankendokumentation aus. Es müssen sog. dokumentenechte Schreibgeräte benutzt werden. Wenn sich Änderungen / Korrekturen / Nachträge als notwendig erweisen, können sie erfolgen, aber sie müssen als solche erkennbar sein und bleiben. D.h., durchstreichen und neuen Text mit Namenszeichen hinzufügen. Ich denke, so wird auch überwiegend verfahren.
Denkbar ist natürlich, Entwürfe / Konzepte mit Bleistift zu konzipieren. Aber die eigentliche Dokumentation muss dann, wie beschrieben, hergestellt werden.
So, wie bei der Krankendokumentation, sollte auch bei der Dienstplanerstellung verfahren werden. In Ronald Kelm "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 2. Auflage, Kohlhammer Verlag Stuttgart, ist ausgeführt, dass der Dienstplan wie ein Dokument zu führen ist (Seite 132). Jedes unterhalb diesen Anforderungen liegende Verfahren eröffnet "Mauscheleien" Tür und Tor!
Gruß Berti
die Krankendokumentation (und damit auch die Pflegedokumentation) ist zweifelsfrei eine Dokumentation im Rechtssinne und muss folglich so erstellt werden, dass eine beliebige und nicht nachvollziehbare Korrektur oder gar Fälschung ausgeschlossen ist. Damit scheidet meiner Meinung nach die Verwendung eines Bleistiftes bei der Erstellung der Krankendokumentation aus. Es müssen sog. dokumentenechte Schreibgeräte benutzt werden. Wenn sich Änderungen / Korrekturen / Nachträge als notwendig erweisen, können sie erfolgen, aber sie müssen als solche erkennbar sein und bleiben. D.h., durchstreichen und neuen Text mit Namenszeichen hinzufügen. Ich denke, so wird auch überwiegend verfahren.
Denkbar ist natürlich, Entwürfe / Konzepte mit Bleistift zu konzipieren. Aber die eigentliche Dokumentation muss dann, wie beschrieben, hergestellt werden.
So, wie bei der Krankendokumentation, sollte auch bei der Dienstplanerstellung verfahren werden. In Ronald Kelm "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 2. Auflage, Kohlhammer Verlag Stuttgart, ist ausgeführt, dass der Dienstplan wie ein Dokument zu führen ist (Seite 132). Jedes unterhalb diesen Anforderungen liegende Verfahren eröffnet "Mauscheleien" Tür und Tor!
Gruß Berti
Re: Bleistift in der Dokumentation?
hallo mirko
die dokumentation ist als fälschungssicher zu händeln
bleistift oder tippex ist vor gericht ein schuldspruch
der dienstplan ist ebenfalls ein sehr "empfängliches "
dokument für den mdk,heimaufsicht und andere
wenn dort " gemauschelt" werden sollte.
es ist eine große dummheit der leitung
gruß sven m
die dokumentation ist als fälschungssicher zu händeln
bleistift oder tippex ist vor gericht ein schuldspruch
der dienstplan ist ebenfalls ein sehr "empfängliches "
dokument für den mdk,heimaufsicht und andere
wenn dort " gemauschelt" werden sollte.
es ist eine große dummheit der leitung
gruß sven m
Bleistift in der Dokumentation? Nein!
Hallo Mirko,
ich kann Berti und Sven nur zustimmen. Die Dokumentation und der Dienstplan müssen fälschungssicher erstellt werden.
Der Bleistift hat bei der Erstellung dieser Unterlagen keine Rolle zu spielen!
Das ist meines Wissens nach nirgendwo ausdrücklich so gesetzlich geregelt. Das ist schlicht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.
MfG
Dirk
ich kann Berti und Sven nur zustimmen. Die Dokumentation und der Dienstplan müssen fälschungssicher erstellt werden.
Der Bleistift hat bei der Erstellung dieser Unterlagen keine Rolle zu spielen!
Das ist meines Wissens nach nirgendwo ausdrücklich so gesetzlich geregelt. Das ist schlicht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.
MfG
Dirk
Keine Schreibmethoden zulassen !
Solche Schreibmethoden sind bei uns ausdrücklich untersagt. Wir hatten vor einiger Zeit eine Situation, wo undurchsichtige Korrekturen vorgenommen wurden. Dies hat zu Folgerungen seitens der PDL geführt..... ich treffe immer wieder auf Kollegen die in der Dokumentation mit Bleistift oder Korrekturstifte arbeiten. ...
MfG
Knut Sempler
Dokumentenechten Kugelschreiber benutzen !
Hallo Leute,
in der Z. "Die Schwester / Der Pfleger", 3/04, Seite 218ff., gibt es einen Bericht zur "Pflegedokumentation".
Darin wird ebenfalls bestätigt, dass die Dokumentation änderungssicher zu führen ist. Es ist von einem dokumentenechten Kugelschreiber die Rede! Im Übrigen wird die Einführung von entsprechenden Dienstanweisungen empfohlen! Damit wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
Gruß Rudolf
in der Z. "Die Schwester / Der Pfleger", 3/04, Seite 218ff., gibt es einen Bericht zur "Pflegedokumentation".
Darin wird ebenfalls bestätigt, dass die Dokumentation änderungssicher zu führen ist. Es ist von einem dokumentenechten Kugelschreiber die Rede! Im Übrigen wird die Einführung von entsprechenden Dienstanweisungen empfohlen! Damit wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
Gruß Rudolf
Dokumentieren nur mit Kuli
Nur wer bestimmte Formalia einhält, hat vor Gericht Chancen
Dokumentieren nur mit Kuli
von Diana Niedernhöfer
Schreiben mit Füller, Rasuren und nachträgliche Zusätze ohne Terminangabe sind bei der Dokumentation unbedingt tabu. ÄP sagt Ihnen, wie Sie wasserdicht dokumentieren.
05.05.04 - Auf den korrekten Inhalt kommt es an, klar! Aber auch das Aussehen der Dokumentationsbögen kann weitreichende Folgen haben. Das zeigt folgender Fall: Eine Witwe verklagte zwei Krankenhaus-Ärzte, weil ihr Mann an den Spätfolgen einer Operation gestorben war.
Die Klägerin warf den beiden Ärzten unter anderem vor, die schriftliche Einverständniserklärung ihres Mannes auf den Dokumentationsbögen nachträglich manipuliert zu haben. Der angebliche Beweis waren unterschiedliche Kugelschreiber-Farben. So waren die Unterschriften ihres Mannes einmal mit blauem und einmal mit schwarzem Kugelschreiber verfasst.
Füller schmieren häufig
….
Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ik/aktuell
Dokumentieren nur mit Kuli
von Diana Niedernhöfer
Schreiben mit Füller, Rasuren und nachträgliche Zusätze ohne Terminangabe sind bei der Dokumentation unbedingt tabu. ÄP sagt Ihnen, wie Sie wasserdicht dokumentieren.
05.05.04 - Auf den korrekten Inhalt kommt es an, klar! Aber auch das Aussehen der Dokumentationsbögen kann weitreichende Folgen haben. Das zeigt folgender Fall: Eine Witwe verklagte zwei Krankenhaus-Ärzte, weil ihr Mann an den Spätfolgen einer Operation gestorben war.
Die Klägerin warf den beiden Ärzten unter anderem vor, die schriftliche Einverständniserklärung ihres Mannes auf den Dokumentationsbögen nachträglich manipuliert zu haben. Der angebliche Beweis waren unterschiedliche Kugelschreiber-Farben. So waren die Unterschriften ihres Mannes einmal mit blauem und einmal mit schwarzem Kugelschreiber verfasst.
Füller schmieren häufig
….
Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ik/aktuell
Dienstanweisung zur Dokumentationserstellung
Hallo zusammen,
zu denken wäre übrigens auch daran, für den Umgang mit der Dokumentation eine hausinterne Dienstanweisung zu erstellen. Darin könnten die Fragen angesprochen werden, was unbedingt zu beachten ist, z.B. keinen Bleistift, sondern urkundenechte Stifte zu verwenden. In einer solchen Anweisung könnte z.B. auch ausgeführt werden, dass Ärzte verpflichtet sind, ihre Anordnungen immer schriftlich zu dokumentieren. So wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
MfG Dirk
zu denken wäre übrigens auch daran, für den Umgang mit der Dokumentation eine hausinterne Dienstanweisung zu erstellen. Darin könnten die Fragen angesprochen werden, was unbedingt zu beachten ist, z.B. keinen Bleistift, sondern urkundenechte Stifte zu verwenden. In einer solchen Anweisung könnte z.B. auch ausgeführt werden, dass Ärzte verpflichtet sind, ihre Anordnungen immer schriftlich zu dokumentieren. So wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
MfG Dirk