Bleistift in der Dokumentation?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Mirko
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Bleistift in der Dokumentation?

Beitrag von Mirko » 14.02.2004, 23:56

Hallo liebes Forum,
ich treffe immer wieder auf Kollegen die in der Dokumentation mit Bleistift oder Korrekturstifte arbeiten.
Ebenso werden immer öfters mit Bleistift geschriebene Dienstpläne ausgehängt.Auf Anfrage, sagte man mir, das somit Korrekturen (sprich Dienstplanänderungen) besser einzutragen wären.
Gilt der Dienstplan nicht auch als Dokument, und ist es nicht verboten in Dokumenten mit Bleistift oder Korrekturstift zu arbeiten?
Warte hoffnungsvoll auf Beipflichtung!

Berti
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Dokumentation fälschungssicher erstellen !

Beitrag von Berti » 15.02.2004, 11:10

Hallo Mirko,
die Krankendokumentation (und damit auch die Pflegedokumentation) ist zweifelsfrei eine Dokumentation im Rechtssinne und muss folglich so erstellt werden, dass eine beliebige und nicht nachvollziehbare Korrektur oder gar Fälschung ausgeschlossen ist. Damit scheidet meiner Meinung nach die Verwendung eines Bleistiftes bei der Erstellung der Krankendokumentation aus. Es müssen sog. dokumentenechte Schreibgeräte benutzt werden. Wenn sich Änderungen / Korrekturen / Nachträge als notwendig erweisen, können sie erfolgen, aber sie müssen als solche erkennbar sein und bleiben. D.h., durchstreichen und neuen Text mit Namenszeichen hinzufügen. Ich denke, so wird auch überwiegend verfahren.
Denkbar ist natürlich, Entwürfe / Konzepte mit Bleistift zu konzipieren. Aber die eigentliche Dokumentation muss dann, wie beschrieben, hergestellt werden.
So, wie bei der Krankendokumentation, sollte auch bei der Dienstplanerstellung verfahren werden. In Ronald Kelm "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 2. Auflage, Kohlhammer Verlag Stuttgart, ist ausgeführt, dass der Dienstplan wie ein Dokument zu führen ist (Seite 132). Jedes unterhalb diesen Anforderungen liegende Verfahren eröffnet "Mauscheleien" Tür und Tor!
Gruß Berti

sven_m
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Re: Bleistift in der Dokumentation?

Beitrag von sven_m » 20.02.2004, 01:00

hallo mirko
die dokumentation ist als fälschungssicher zu händeln
bleistift oder tippex ist vor gericht ein schuldspruch
der dienstplan ist ebenfalls ein sehr "empfängliches "
dokument für den mdk,heimaufsicht und andere
wenn dort " gemauschelt" werden sollte.
es ist eine große dummheit der leitung
gruß sven m

Gast

Bleistift in der Dokumentation? Nein!

Beitrag von Gast » 20.02.2004, 13:42

Hallo Mirko,

ich kann Berti und Sven nur zustimmen. Die Dokumentation und der Dienstplan müssen fälschungssicher erstellt werden.
Der Bleistift hat bei der Erstellung dieser Unterlagen keine Rolle zu spielen!
Das ist meines Wissens nach nirgendwo ausdrücklich so gesetzlich geregelt. Das ist schlicht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.

MfG
Dirk

Knut_Sempler

Keine Schreibmethoden zulassen !

Beitrag von Knut_Sempler » 22.02.2004, 11:29

.... ich treffe immer wieder auf Kollegen die in der Dokumentation mit Bleistift oder Korrekturstifte arbeiten. ...
Solche Schreibmethoden sind bei uns ausdrücklich untersagt. Wir hatten vor einiger Zeit eine Situation, wo undurchsichtige Korrekturen vorgenommen wurden. Dies hat zu Folgerungen seitens der PDL geführt.

MfG
Knut Sempler

Gast

Dokumentenechten Kugelschreiber benutzen !

Beitrag von Gast » 04.03.2004, 18:43

Hallo Leute,
in der Z. "Die Schwester / Der Pfleger", 3/04, Seite 218ff., gibt es einen Bericht zur "Pflegedokumentation".
Darin wird ebenfalls bestätigt, dass die Dokumentation änderungssicher zu führen ist. Es ist von einem dokumentenechten Kugelschreiber die Rede! Im Übrigen wird die Einführung von entsprechenden Dienstanweisungen empfohlen! Damit wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
Gruß Rudolf

Gast

Dokumentieren nur mit Kuli

Beitrag von Gast » 19.05.2004, 11:49

Nur wer bestimmte Formalia einhält, hat vor Gericht Chancen
Dokumentieren nur mit Kuli

von Diana Niedernhöfer

Schreiben mit Füller, Rasuren und nachträgliche Zusätze ohne Terminangabe sind bei der Dokumentation unbedingt tabu. ÄP sagt Ihnen, wie Sie wasserdicht dokumentieren.

05.05.04 - Auf den korrekten Inhalt kommt es an, klar! Aber auch das Aussehen der Dokumentationsbögen kann weitreichende Folgen haben. Das zeigt folgender Fall: Eine Witwe verklagte zwei Krankenhaus-Ärzte, weil ihr Mann an den Spätfolgen einer Operation gestorben war.

Die Klägerin warf den beiden Ärzten unter anderem vor, die schriftliche Einverständniserklärung ihres Mannes auf den Dokumentationsbögen nachträglich manipuliert zu haben. Der angebliche Beweis waren unterschiedliche Kugelschreiber-Farben. So waren die Unterschriften ihres Mannes einmal mit blauem und einmal mit schwarzem Kugelschreiber verfasst.

Füller schmieren häufig
….
Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ik/aktuell

Gast

Dienstanweisung zur Dokumentationserstellung

Beitrag von Gast » 24.05.2004, 11:25

Hallo zusammen,
zu denken wäre übrigens auch daran, für den Umgang mit der Dokumentation eine hausinterne Dienstanweisung zu erstellen. Darin könnten die Fragen angesprochen werden, was unbedingt zu beachten ist, z.B. keinen Bleistift, sondern urkundenechte Stifte zu verwenden. In einer solchen Anweisung könnte z.B. auch ausgeführt werden, dass Ärzte verpflichtet sind, ihre Anordnungen immer schriftlich zu dokumentieren. So wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen.
MfG Dirk

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