Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Patientenverfügung – Verbindlichkeit gestärkt

Beitrag von Gast » 30.08.2003, 11:12

Patientenverfügung – Verbindlichkeit gestärkt

Patientenwille, Prognose, medizinische Indikation, Behandlungsziel usw. entziehen sich einem juristischen Eindeutigkeits-Schema, welches nur "ja" oder "nein" kennt. Vielmehr kommen die genannten Kategorien in der Praxis in graduellen Abstufungen vor, zu deren Ermittlung und Festlegung ein kommunikativer Prozesses notwendig ist. Das Arzt-Patientenverhältnis ist eben nicht nur ein reines Rechtsgeschäft.

Zur Ermittlung des Patientenwillens haben Priv.-Doz. Dr. med. G. D. Borasio u.a. jetzt das folgende Vier-Stufen-Modell vorgestellt (in: Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2062-2065 [Heft 31-32]; Borasio ist Sprecher des Arbeitskreises Patientenverfügungen am Klinikum der Universität München-Großhadern):

1.) Tatsächlicher, aktuell erklärter Wille des aufgeklärten und einwilligungsfähigen Patienten (immer vorrangig); falls nicht möglich:

2.) Vorausverfügter, durch schriftliche oder mündliche Patientenverfügung erklärter Wille (fortwirkend und verbindlich, sofern sich die Verfügung eindeutig auf die aktuelle Situation bezieht);

3.) Individuell-mutmaßlicher Wille (aus früheren Äußerungen, Wertvorstellungen und so weiter zu ermitteln); falls auch dieses nicht möglich ist:

4.) Allgemein-mutmaßlicher Wille (anhand von sog. "allgemeinen Wertvorstellungen" zu ermitteln )

Nach ärztlichem Verständnis sei die Indikation für eine medizinische Maßnahme maßgeblich vom zu erreichenden Therapieziel abhängig, heißt es im Beitrag dazu. Zu jedem Zeitpunkt einer Erkrankung bestünden "in der Regel mehrere Therapieoptionen, über die sich ein Dialog zwischen Arzt und Patient entwickeln sollte mit dem Ziel, einen Konsens über den weiteren Behandlungsweg zu erzielen. ... Nicht anders ist aus ärztlicher Sicht die Situation eines bewusstlosen Patienten (mit oder ohne Patientenverfügung) zu bewerten. Eine Patientenverfügung ist dabei verbindlich, sofern sie so formuliert ist, dass sie sich eindeutig auf die aktuelle Situation des Patienten beziehen lässt." (Borasio u.a., Dtsch. Ärzteblatt vom 4.8.03, a.a.O.)

Ein nicht auf die aktuelle Situation bezogenes, eher pauschales Musterformular ist also von geringerem Wert, kann zumindest nicht in der Form verbindlich wie der erklärte Wille, welcher dem eines einwilligungsfähigen Patienten nahezu gleichwertig ist. Nur die beiden Stufen 1 und 2 des erklärten Willens müssen und können ohne weitere Ermittlungen und Interpretationen unmittelbar befolgt werden. Ein Zuwiderhandeln ist rechtswidrig.

Der allgemein-mutmaßliche Wille (Stufe 4) birgt besondere Probleme. Insbesondere über die Sterbehilfefrage lässt sich ja gerade kein gesellschaftlicher Konsens herstellen. Unstrittig ist lediglich, dass es hier allenfalls um eine "Darfbestimmung" gehen kann, während die Verbindlichkeit des erklärten Patientenwillens eine "Mussbestimmung" darstellt. In einem Brief in der FAZ vom 27. Juni schlägt Dr. med. Doris Saynisch als "objektivierbaren Bezugspunkt" folgendes vor: "Man sollte sich entschließen können, wenigstens den irreversiblen Bewusstseinsverlust und schwerste Dauerschädigungen als Indiz anzuerkennen, um lebenserhaltende abbrechen zu dürfen."
Da eben dies so umstritten ist, wird in der Praxis teilweise der individuell-mutmaßliche Wille (Stufe 3) als Hilfskonstrukt dafür bemüht.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 30.8.2003

Axel_E._Schmidt
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Re: Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 22.11.2003, 18:43

Hallo,

Gerade bin ich zufällig auf eine interessante Quelle zum Thema gestoßen, die ich dem Forum gerne zur Kenntnisnahme anempfehlen würde; sie lautet:

Ohne Verfasserangabe Sterbehilfe (2003) DIE ZEIT vom 20.11.2003 Nr. 48
http://www.zeit.de/2003/48/Sterbehilfe_Streitgespr_8ach

Sie stellt prototypisch die verschiedenen Sichtweisen des Medizinischen und des Rechtlichen "im Kleinen" auf beeindruckende Art und Weise dar.

Vielleicht gibt es neue Bemerkungen.

Gruß!
Axel Eberhard Schmidt

Gast

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Gast » 22.11.2003, 19:35

Hallo Axel!

Dein Tipp an dieser Stelle war sicherlich richtig und nützlich. Eine Wortmeldung von mir zielte auch auf diesen Artikel in der "Zeit" ab.

Unter der Titelung "Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen" in diesem Forum hatte ich nämlich bereits folgenden Hinweis eingestellt:

Zum Wachkomafall Peter ... gibt es in der neuen ZEIT ein Streitgespräch zwischen dem Anwalt, der den Betreuer und Betreuten vertritt, und einem Arzt,
nachzulesen unter:

http://www.zeit.de/2003/48/Sterbehilfe_Streitgespr_8ach

Siehe auch im Rechtsalmanach, Nr. 13, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de den Artikel
Neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs:
---- >Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt

H.P.

Gast

GBE-Heft 2 "Sterbebegleitung"

Beitrag von Gast » 29.11.2003, 17:21

Aktualisiertes GBE-Heft 2 "Sterbebegleitung" erschienen

...
Das GBE-Heft 2 zum Thema Sterbehilfe ist jetzt in aktualisierter Form wieder erhältlich.

Außerdem sind alle bislang erschienenen Themenhefte sowie weitere Informationen zur Gesundheitsberichterstattung im Internet abrufbar unter http://www.rki.de/GBE/GBE.HTM.


Quelle: Pressemitteilung vom 27.11.2003
Herausgeber:
Robert Koch-Institut
Pressestelle
Susanne Glasmacher
Telefon: 01888-754-2239
E-Mail: presse@rki.de

Gast

Umgang mit sterbenden Patienten

Beitrag von Gast » 02.12.2003, 16:28

Den Umgang mit sterbenden Patienten erlernen

"Netzwerk achtsame Sterbekultur" der Abteilung Medizinische Psychologie bietet Klinikmitarbeitern und Medizinstudenten Vorträge und Seminare an

Was können Klinikmitarbeiter für sich selbst tun, damit sie den Anforderungen der Sterbebegleitung gewachsen sind? Die Abteilung Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Heidelberg bietet in ihrem Projekt "Netzwerk achtsame Sterbekultur", das seit Oktober 2002 von der Deutschen Krebshilfe gefördert wird, ein breites Spektrum an Veranstaltungen und Schulungen an, das Hilfestellung für den persönlichen Umgang mit Schmerz, Trauer und Tod leistet.

Das Veranstaltungsprogramm richtet sich an die Mitarbeiter des Universitätsklinikums sowie weitere Interessenten aus der Rhein-Neckar-Region. Zu dem Projekt gehören auch spezielle Angebote für Patienten und Studenten. Es wird von Professor Dr. Rolf Verres, dem Ärztlichen Direktor der Abteilung Medizinische Psychologie, und seinem Stellvertreter Professor Dr. Jochen Schweitzer, der Kulturwissenschaftlerin Dr. Eva Saalfrank und der Musiktherapeutin Martina Baumann durchgeführt.

Vortrag am 4. Dezember: Professor Taupitz spricht zu "Sterbehilfe im internationalen Vergleich"

Ein Kernstück des Projektes ist die von Dr. Eva Saalfrank konzipierte wöchentliche Vorlesungsreihe "Leben bis zuletzt". Am kommenden Donnerstag, dem 4. Dezember um 19.15 Uhr, wird der bekannte Experte für Medizinrecht, Professor Dr. Jochen Taupitz, Mannheim, zu "Sterbehilfe und Sterbebegleitung im internationalen Vergleich" sprechen und dabei auf die aktuelle Rechtslage und ethische Beurteilung von Patientenverfügungen in Deutschland eingehen.

"Berufsbegleitende Angebote, die neben informativen auch spirituelle Aspekte der Sterbebegleitung einschließen, können dem Ausgebranntsein durch extreme Belastungen vorbeugen und das Einfühlungsvermögen stärken", erklärt Dr. Eva Saalfrank, die als Kulturwissenschaftlerin und ausgebildete Hospizhelferin das ungewöhnliche Projekt am Klinikum zusammen mit der Musiktherapeutin Martina Baumann durchführt. Dass ihr Angebot gebraucht wird und im Klinikalltag von Nutzen ist, hat die Bewertung eines früheren Schulungsprojektes gezeigt: Zusammen mit Professor Verres hat Dr. Saalfrank untersucht, welche Auswirkungen ein 16-tägiges Heidelberger Trainingsprogramm mit der bekannten amerikanischen Sterbebegleiterin Christine Longaker bei den 65 Teilnehmern hatte.

"Die Resonanz war überwiegend positiv", berichtet Frau Dr. Saalfrank. Die Teilnehmer empfanden die angebotenen Meditationstechniken als hilfreich, konnten schwierigen Situationen gelassener gegenübertreten und setzten die Techniken in Verbindung mit ihren eigenen spirituellen Hintergründen in praktischen Situationen ein. "Der Kurs hat dazu beigetragen, dass sich bei vielen Teilnehmern die Haltung zum Thema Sterben und Tod nachhaltig verändert hat", sagt Dr. Saalfrank. Gemeinsam mit Professor Verres setzt sie sich dafür ein, dass die Seminare in der Sterbekultur den Status einer anerkannten Fortbildung erlangen und zum festen Bestandteil des Medizinstudiums werden sollten.

Musiktherapie für Patienten auf den Stationen

Das Projekt "Netzwerk achtsame Sterbekultur" bietet Heidelberger Medizinstudenten die freiwillige Teilnahme an Seminaren an, die sie auf den Umgang mit schwerkranken und sterbenden Patienten vorbereiten sollen. Patienten, die auf Stationen des Klinikums betreut werden, können sich an die Musiktherapeutin Martina Baumann wenden, um mit ihr durch gemeinsames Musikhören oder den Einsatz eines Musikinstrumentes einen Weg zur spirituellen Verarbeitung ihrer Situation zu bahnen.

Kontakt:
Dr. Eva Saalfrank
"Netzwerk achtsame Sterbekultur"
Abteilung für Medizinische Psychologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Bergheimer Straße 20, 69115 Heidelberg
Tel: 06221 / 56 81 45
Fax: 06221 / 56 53 03
E-Mail: Eva_Saalfrank@med.uni-heidelberg.de

Veranstaltungs- und Seminarprogramm im Internet unter:
http://www.med.uni-heidelberg.de/aktuel ... uletzt.pdf

Weitere Informationen:
http://www.medpsych.uni-hd.de

Quelle: Pressemitteilung vom 2.12.2003
http://www.med.uni-heidelberg.de/aktuel ... /pm169.htm

Gast

Patientenverfügung ist ein "Rechtsbefehl"

Beitrag von Gast » 05.01.2004, 11:35

Patientenverfügung ist ein "Rechtsbefehl"
Bundesgerichtsurteil schafft mehr Klarheit

Baierbrunn (ots) - Wer in einer "Patientenverfügung" festlegt, wie Ärzte sich verhalten sollen, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden, hat nun größere Sicherheit, dass diese auch beherzigt wird. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verfügung einen "Rechtsbefehl" genannt, der Ärzte und Pflegepersonal bindet, berichtet das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Damit es keinen Zweifel an der Echtheit gibt, sollte ein Zeuge die Verfügung, die auch ein Vordruck sein kann, mit unterschreiben. Im Idealfall ist dies ein Arzt, der die Geschäftsfähigkeit bestätigen kann. In der Patientenverfügung soll ein Bevollmächtigter genannt werden, der den behandelnden Ärzten gegenüber die Anweisungen vertreten kann.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2004 A liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

Alle Texte auch online: http://www.GesundheitPro.de - Button "Apotheken Magazine" - Presse-Service

Quelle: ots / Wort und Bild - Apotheken Umschau, 2.1.2004

Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52678

Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-198
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de

Gast

Geltung der Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 05.02.2004, 21:29

Geltung der Patientenverfügung
Emnid-Umfrage zu einer möglichen gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

(dgpd Augsburg, Quelle: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) Eine Patientenverfügung sollte nicht erst im Sterbeprozess gültig sein, sondern bereits im Vorfeld, z.B. im Komafall und immer dann, wenn der Verfasser sich selbst nicht mehr äußern kann. Dies meinen 78 % der Befragten in der neuen Repräsentivumfrage durch Emnid im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). 19 % möchten eine Patientenverfügung dagegen auf den eigentlichen Sterbeprozess begrenzt sehen.

Die Bundesregierung wie auch der Deutsche Bundestag lassen derzeit prüfen, ob die Anforderungen an Patientenverfügungen festgelegt oder gesetzlich geregelt werden sollen. Auf diesem Hintergrund fragte die DGHS nach möglichen Bestandteilen einer Regelung und der Gültigkeit von Patientenverfügung.

Für den Fall einer gesetzlichen Regelung fordert die große Mehrheit (88 %), dass die Patientenverfügung eine direkte Bindewirkung gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus haben soll. Gewünscht wird außerdem die Möglichkeit für verbindliche Angaben zum Behandlungsabbruch oder -verzicht (85 %) sowie ggf. die Festlegung auf eine Schmerzbekämpfung, auch wenn diese das Leben eventuell verkürzen würde (76 %). Wichtigstes, am häufigsten genanntes Element einer Patientenverfügung ist darüber hinaus die Nennung eines Bevollmächtigten, der den Willen des Patienten vertritt und die Unterschrift eines Zeugen. Damit soll die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichtes vermieden, eine notarielle Beglaubigung hinfällig werden.

Erhebungszeitraum war der 26.- 27.01.2004.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 5.2.2004


Gast

Patientenverfügungen … ernst nehmen …

Beitrag von Gast » 15.03.2004, 11:07

Patientenverfügungen … ernst nehmen …

Patientenverfügungen mündiger BürgerInnen müssen ernst genommen werden - sie sind nicht abhängig von spontanen Stimmungen. Die Betroffenen halten vielmehr auch nach langer Zeit noch genauso an ihnen fest. Das haben nach einem Bericht des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" 3/2004 (liegt in vielen Apotheken aus) Schweizer Wissenschaftler in einer Studie nachgewiesen. Ärzte setzen sich jedoch - scheinbar - immer wieder über schriftliche Verfügungen hinweg, weil diese entweder zu unpräzise sind und/oder die Prognose in der akuten Notfallmedizin noch nicht eindeutig feststeht. Auch spielt eine Rolle, dass der Arzt befürchtet, die frühere Verfügung könnte vielleicht nicht mehr dem aktuellen Wohl und Interesse des jetzt hilflos vor ihm liegenden Schwerstkranken entsprechen. Die Befindlichkeiten und Probleme verantwortungsbewusster Ärzte im Umgang mit Patientenverfügungen sollten umgekehrt ebenfalls ernst genommen werden. Aus den vergangenen Jahren gibt es inzwischen Erfahrungen mit der Patientenverfügung, die es auszuwerten gilt mit allen, die davon betroffen sind: Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte, Juristen, Patientenselbsthilfegruppen und Ethikkomittees von Krankenhäusern.

Dies ist das Konzept einer dreitägigen Tagung zum Thema "Patientenverfügung", initiiert von einer AG christlicher Ärzte, veranstaltet von der evangelischen Akademie Meissen in Kooperation mit dem Humanistischen Verband Deutschlands als Vertreter von Patienteninteressen.
Zeit: 26. - 28. März 2004 Ort: Evangelische Akademie Meissen (mit Verpflegung und Unterkunft ebendort, anteilige Gebühren alles incl: 90 Euro im DZ, 99 Euro im EZ, gelegen in malerischer Umgebung) Anmeldung: Ev-akademie-meissen.de
U.a. mit
Ärzte:
Prof. Dr. Sieghart Grafe (Leipzig), Dr. Stuttmann (Intensiv- und Notfallmedizin), Prof. Dr. Amthor (Chefarzt Diakoniekrankenhaus Rotenburg, Ethik-Komitee), Dr. Frank Oehmichen und Dr. Danny Toppel (beide Intensivrehabilitation)
"Betroffene" BürgerInnen:
Ehepaar Heilenz (ihr Erfahrungsbericht ist ein gesonderter Programmpunkt), Frau Rohde und Frau Rothenberg ( bürgerschaftliches Engagement im HVD-Hospizdienst); alle haben selbst eine individuelle Patientenverfügung abgefasst; sowie sonstige Teilnehmer/innen
Patientenvertreter des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD):
Gita Neumann (Problemaufriss individuelle PV, Beratung zu konkreten Inhalten)
Pflegepersonal:
Thomas Tatz (leitender Pfleger der Intensivtherapiestation des Diakonissenkrankenhauses Leipzig) sowie sonstige Teilnehmer/innen
Juristinnen:
Prof. Dr. Rosemarie Will (Verfassungsjuristin, Humbold Universität Berlin),Sylke Geissendörfer (Rostock), Richter/in am Amtsgericht Dresden (angefragt)
Sonstige Professionen und Teilnehmer:
Prof. Klaus Tanner (für Theologie an der Martin-Luther-Universität Halle, Dr. Horst Groschopp (Kulturwissenschaftler, Direktor der Humanistischen Akademie Berlin), Joachim Krause (Vorstellung der christlichen Patientenverfügung)
Anmerkung für InteressentInnen:
Die Teilnahme gilt als eine für Patientenverfügungs-BeraterInnen des HVD geforderte Qualifikation bzw. Fortbildung. Vorgestellt wird u. a. der aktuelle Fragebogen 2004 des HVD zur Abfassung einer individuellen Patientenverfügung, siehe http://www.patientenverfuegung.de/pv/PD ... en2004.pdf
der die jüngsten Erfahrungen, Ergebnisse, Empfehlungen reflektiert.
Die Tagung beginnt Freitag um 18.15 Uhr mit einem gemeinsamen Abendessen, Einstiegen und "Nach(t)gesprächen" und endet am Sonntag, 10.30 Uhr mit Kaffeepause (oder Teilnahme an einem abschließenden Mittagessen um 13 Uhr). Für Rückfragen seitens des Humanistischen Verbandes steht Frau Neumann, 030 / 613 90 411 zur Verfügung.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 15.3.2004

Gast

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Gast » 22.03.2004, 16:08

Sterbehilfe ist Tabuthema

GIESSEN (fod). Das Thema Sterbehilfe ist hierzulande mit einem großen Tabu behaftet. "Es gibt keine vernünftige Diskussion darüber", beklagt Dr. Edgar Dahl von der Justus-Liebig-Universität (JLU). Ein wesentlicher Grund sei, dass Sterbehilfe zumeist als Synonym für eine aktive Hilfestellung des Arztes verstanden werde. Übersehen werde aber, dass es auch die Möglichkeit des ärztlich-assistierten Suizids gebe, der juristisch als Beihilfe zur Selbsttötung eingestuft werde und straffrei bleibe. Auf Initiative von Dahl trafen sich am vergangenen Wochenende führende internationale Experten zu einem gemeinsam von Gießener Medizinern und Juristen organisierten Symposium, um ihre Erfahrungen auszutauschen. "Wenn man sich in Deutschland mit Sterbehilfe befasst, hat man immer das Gefühl, auf eine Tretmine zu treten", vermisst auch Prof. Gabriele Wolfslast einen offeneren Umgang mit diesem Thema. Nicht selten komme es vor, dass sich Fürsprecher Vergleiche mit dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten anhören müssten. Die Gießener Juristin weiß allerdings auch, dass gerade für den behandelnden Mediziner viele Fallstricke damit verbunden sind. "Die Situation in der deutschen Rechtsprechung ist absurd", kritisierte Dahl. Denn selbst bei einer Erlaubnis des ärztlich-assistierten Suizids sei der Arzt dazu verpflichtet, dem Patienten, sobald dieser das Bewusstsein verliere, zu helfen. Gabriele Wolfslast blickte deshalb neidvoll in Richtung Schweiz, wo das Thema Sterbehilfe in aller Öffentlichkeit diskutiert werde.(mehr siehe unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=15 )
"Diese Offenheit haben auch wir bitter nötig", so die Juraprofessorin. Die Realität in Deutschland sehe aber so aus, dass die Bundesärztekammer diese Form der Sterbehilfe weiterhin ablehne. "Solange es dabei bleibt, sind Änderungen unwahrscheinlich." Eine stärkere Miteinbeziehung der psychisch-psychiatrischen Seite forderte dagegen Privatdozent Dr. Johann F. Spittler von der Universität Bochum. Geklärt werden müsse, ob es sich seitens des Patienten um eine über einen längeren Zeitraum getroffene Entscheidung handele oder andere Gründe Auslöser dieses Wunsches seien.

Vor einer zu starken Beeinflussung durch die Situation in Nachbarländern wie Holland und Schweiz warnte Prof. Eggert Beleites von der Ethikkommission der Bundesärztekammer. "Wir lehnen den ärztlich-assistierten Suizid weiterhin kategorisch ab", sagte er und setzt stattdessen auf eine Stärkung der Patientenverfügungen. Wie sehr Deutschland in der Beschäftigung mit dem Thema Sterbehilfe international hinterherhinkt, zeigte sich an den Ausführungen von Dr. Pieter Admiraal vom Reinier de Graaf Hospital im holländischen Delft. Der Mediziner gab an, schon 1969 das erste Mal Sterbehilfe geleistet zu haben. Inzwischen seien es bereits etwa 100 Patienten, denen er auf deren Wunsch geholfen habe, ihr unerträgliches Leiden zu beenden. "Sterbehilfe wird in unserer Gesellschaft voll akzeptiert. In etwa 80 Prozent aller Fälle sind es Krebs-Patienten, bei den restlichen 20 Prozent dagegen neurologische Lähmungen oder Aids." Allerdings dürfe jeder Arzt die Sterbehilfe auch verweigern.

Für weitere Infos: Suche unter "Suizid" im Newsletterarchiv http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 22.3.2004

Gast

Patientenverfügungen - beim Hausarzt hinterlegen

Beitrag von Gast » 14.04.2004, 11:26

Patientenverfügungen sollten beim Hausarzt hinterlegt werden
Dokument muß dem Einzelfall angepaßt werden / Mediziner helfen beim Abfassen

DÜSSELDORF (iss). Wenn Patienten eine Patientenverfügung verfaßt haben, sollten sie diese im Original oder als Kopie bei ihrem Hausarzt hinterlegen. Das empfiehlt Dr. Arnold Schüller, hausärztlicher Internist aus Düsseldorf und Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein.

"Ein Hinweis darüber, daß eine Patientenverfügung existiert, sollte zu den persönlichen Dokumenten genommen werden", sagte Schüller auf einem interdisziplinären Symposium zum Thema "Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung".

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... system_uns

Gast

Patientenverfügungen Massstab der Selbstbestimmung

Beitrag von Gast » 18.04.2004, 13:13

Wenn der Selbstbestimmung die Pflicht einzuschreiten widerspricht

Ingrid Sponnier (80) hat langen Leidensweg im Heim hinter sich

Anja Sponnier und 40 weitere Unterzeichner, vor allem aus der Frauen-Union Murnau, appellieren an die Politik, sich die "Ohnmacht der Rechtlosigkeit" von Demenz-, Alzheimer- und unheilbar Kranken vor Augen zu halten und die Zustände in den Pflege-Einrichtungen zu verbessern.

Brief an Ministerin Stewens geschrieben

Außerdem ist es ihnen ein Anliegen, die Patientenverfügung, die den Willen des Betroffenen bekundet, zum Maßstab der Entscheidungen und Maßnahmen zu nehmen.
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Weiter unter
http://www.merkur-online.de/regionen/ga ... 413fe5d44f

Gast

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Beitrag von Gast » 24.04.2004, 11:04

Mit Leiden umgehen - aber wie?
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mel Gibson hat mit seinem Passionsfilm die Frage wieder ins Gespräch gebracht: Ist das Leiden ein unverzichtbarer Teil der christlichen Religion?

Gewiss steht das Kreuz im Zentrum des christlichen Glaubens. Doch was es bedeutet, ist schon umstritten. Klar ist: Am Kreuz leidet Jesus, stirbt Christus, der Sohn Gottes. Doch dann wird es schon schwierig. Wollte Gott dieses Leiden? Wozu war es nötig?
...
DIE PATIENTENVERFÜGUNG kann regeln, welche lebensverlängernden Maßnahmen Ärzte im Notfall ergreifen sollen - und welche nicht.
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EINE VORSORGEVOLLMACHT kann regeln, welche Angehörigen oder nahen Menschen die Entscheidungen treffen sollen.
...
Weiter unter
http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news ... _05_01.htm

Gast

Anerkennung von Patientenverfügungen

Beitrag von Gast » 29.04.2004, 11:05

Selbst über das Ende bestimmen
Rechtliche Anerkennung von Patientenverfügungen wäre wichtiger Zwischenschritt

"Sterbehilfe" für Menschen, die gar nicht im Sterben liegen, soll legitim werden. Ermöglichen soll dies die rechtsverbindliche Anerkennung von Patientenverfügungen, für die Politiker, Ärzteschaft und Kirchen werben. "Tötung auf Verlangen" soll tabu bleiben - vorerst.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat eine Mission. Unermüdlich streitet die Organisation dafür, "aktive Sterbehilfe" nach niederländischem und belgischem Vorbild hierzulande straffrei zu stellen: Ärzte sollen Patienten töten dürfen, wenn der Betroffene dies wünscht. Vorsitzender des HVD ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel, und der hat seinen Bekanntheitsgrad vor Ostern erheblich gesteigert: Per Zeitungsinterview kündigte Stöckel an, er und einige Parlamentarier von SPD, Grünen und FDP planten eine Initiative für ein "Sterbehilfe-Gesetz". Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer, und sofort hagelte es Proteste: Politiker aller Fraktionen, Bundesärztekammer, Hospizstiftung, die großen Kirchen - alle wiesen sie Stöckels Vorstoß entrüstet zurück. Womöglich haben sie seinen Antrag mit dem Titel "Autonomie am Lebensende" gar nicht gelesen. Jedenfalls taktiert der Politiker Stöckel anders als der HVD-Vorsitzende Stöckel: Im Bundestag fordert er keineswegs die Zulassung aktiver Sterbehilfe. Vielmehr verlangt Stöckel, was auch viele seiner Kritiker wollen: die rechtsverbindliche Anerkennung so genannter Patientenverfügungen. Mit solchen Papieren erklären Menschen bei vollem Verstand, dass sie im Fall späterer Nichteinwilligungsfähigkeit, etwa im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz, durch Abbruch medizinischer Behandlung zu Tode gebracht werden wollen. Vorab verlangt werden zum Beispiel: das Stoppen von Beatmung, Flüssigkeitszufuhr oder Ernährung via Magensonde; Unterlassen von Dialyse, Bluttransfusionen und Antibiotika-Gaben. Stöckels Kalkül ist offensichtlich: Akzeptiert der Gesetzgeber erst einmal das Verhungernlassen bewusstloser Menschen auf Basis einer Patientenverfügung, wird er einwilligungsfähigen Kranken die Giftspritze auf Dauer nicht verweigern können. Dabei vernebelt der Begriff Sterbehilfe, dass sich die Betroffenen in der Regel überhaupt noch nicht im Sterbeprozess befinden. Zwar ist der "Autonomie-Antrag" im Bundestag chancenlos. Doch das Bundesjustizministerium (BMJ) bereitet längst vor, was Stöckels HVD als Meilenstein auf dem Weg zur Freigabe aktiver Sterbehilfe erreichen will. Das BMJ hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Grundlage für eine Muster-Patientenverfügung zu schaffen; ihr Gutachten soll noch vor der Sommerpause vorliegen.
...
Weiter unter
http://www.hz-online.de/index.php?mode= ... 0&id=78309

Gast

Vorsorge fürs Alter

Beitrag von Gast » 01.05.2004, 11:22

Vorsorge fürs Alter

Vorsorge für die eigene und die familiäre Nachfolge ist das Gebot dieser Jahre. Nicht nur, dass die Vermögensnachfolge für die Zeit nach dem eignen Tod bzw. bei Ehepartnern nach dem Tod der beiden Partner über letztwillige Verfügung – Einzeltestament, Ehegattentestament und Erbvertrag – geregelt sein sollte; auch die Altersvorsorge will bedacht sein. Hierzu gibt es Anlass, geht doch der Trend der Zeit unverändert von der Großfamilie über die Kleinfamilie hin zum Singledasein. Wer als Single oder als Witwer alleine lebt, sollte sich für Alter und Gebrechen absichern.

Ohne eine solche Absicherung in Zeiten, in denen der Verfügende noch im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, drohen mannigfache Gefahren. Hierzu gehören zum Beispiel die Einleitung eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen, das oftmals unerwünschte „Zusammenarbeiten“ mit Ämtern und Behörden oder – dies ist wohl der schlimmste Fall – eine lange Phase der rechtlichen Unsicherheit, in der der Betreffende mangels Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nicht mehr handeln und eine andere Person noch nicht handeln kann, weil diese noch nicht als Betreuer bestellt ist.

Grundsätzliches
...
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http://www.haus-und-markt.de/index1a.ph ... rubrikid=9

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