Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Patientenverfügungen nachgefragt

Beitrag von Gast » 19.05.2005, 11:14

Patientenverfügungen nachgefragt

Die Nachfrage nach Patientenverfügungen ist groß. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat seit Juni 2003 an interessierte Bürger fast 85.000 Patientenverfügungen kostenlos abgegeben. Der Vordruck einer Patientenverfügung und ein erläuternder Text dazu können aus dem Internet geladen werden.

Die in bislang sieben Auflagen erschienene Dokumentenvorlage ist nach Ansicht der ärztlichen Standesvertretung eine geeignete Maßnahme, um beispielsweise Auseinandersetzungen wie im Falle der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo möglichst zu vermeiden.

Dass Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit bei infauster Prognose dennoch eine menschenwürdige, palliativmedizinische Versorgung zuteil wird, bleibt von dieser Verfügung selbstverständlich unberührt, heißt es in einer Presseinformation der Ärztekammer.

Interessenten können ein Exemplar der Patientenverfügung, verbunden mit erläuternden Hinweisen, bei den Bezirksstellen der Ärztekammer Niedersachsen oder aber bei der Landesstelle in Hannover unter der Telefon-Nr. (0511) 380-2270 zum kostenlosen Bezug anfordern. Ferner kann das Dokument auf den Internetseiten der ÄKN unter http://www.aekn.de aufgerufen werden.

Quelle: Deutscher Apotheker Verlag
http://www.deutscher-apotheker-verlag.d ... 0518c.html

Gast

Patientenverfügungen spielen untergeordnete Rolle

Beitrag von Gast » 20.05.2005, 11:26

Mehr Theorie als Praxis: Patientenverfügungen spielen oft nur eine untergeordnete Rolle

fzm - Mithilfe einer Patientenverfügung kann jedermann vorsorglich festlegen, welche Therapien und lebenserhaltenden Maßnahmen er wünscht, wenn er in bestimmten Krankheitssituationen nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte. Darüber, dass solchen Verfügungen ein hoher Stellenwert zukommt, herrscht ein breiter gesellschaftlicher Konsens. In der Praxis werden die Verfügungen jedoch kaum genutzt. Entsprechende Beobachtung machten Wissenschaftler der Universität Erlangen, als sie Patientinnen, Ärzte und Pflegepersonal einer onkologischen Frauenklinik zum Thema befragten. Wie die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Geburtshilfe und Frauenheilkunde (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2005) berichten, hatten von 15 befragten Krebspatientinnen lediglich zwei eine Patientenverfügung verfasst.

Studienleiter Jochen Vollmann vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Erlangen betont, dass die Studie mit 42 Teilnehmern nicht ausreicht, um statistische Aussagen zu treffen. Auch erhebe sie keinen Anspruch auf Repräsentativität. Dennoch läßt sich aus den Aussagen der 15 Krebspatientinnen, ihrer Ärzte (12) und des Pflegepersonals (15) eine Reihe von Gründen herauskristallisieren, warum Patientenverfügungen in der gynäkologischen Onkologie keine große Rolle spielen.

Für die Patientinnen ist das Ausfüllen einer Patientenverfügung ein schwieriger Schritt. Manche gaben an, ihre Krankheit verdrängen zu wollen, sie hofften auf Heilung und wollten sich nicht mit dem möglicherweise bevorstehenden Krebstod auseinandersetzen. Außerdem bevorzugen einige Patientinnen es, Therapieentscheidungen "in Etappen" zu treffen. Sie haben das Gefühl, den gesamten Krankheitsverlauf mit allen möglicherweise bevorstehenden Entscheidungen nicht überblicken zu können. Gleichzeitig empfinden sie eine Patientenverfügung als langfristige, unwiderrufliche Festlegung. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Erlanger Mediziner und Medizinhistoriker weisen darauf hin, dass Verfügungen nur für den Fall der Selbstbestimmungsunfähigkeit gelten. Zudem sei eine Patientenverfügung nicht an die Schriftform gebunden - ausschlaggebend sei stets die aktuellste Willensbekundung des Kranken, auch wenn sie mündlich vorgenommen wurde.

Dem Dialog zwischen Arzt und Patientin kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Alle drei befragten Gruppen halten ihn für äußerst wichtig. Im Rahmen dieses Dialogs wird die Patientin kontinuierlich über ihren Zustand und mögliche Therapien aufgeklärt. Hierdurch wird sie in die Lage versetzt, gemeinsam mit ihrem Arzt Entscheidungen zu treffen. Das direkte, zeitnahe und vertrauensvolle Gespräch halten insbesondere Pflegende und Ärzte für hilfreicher als eine Patientenverfügung - besonders da die Patientinnen in der gynäkologischen Onkologie meist bis zu ihrem Tod ansprechbar und entscheidungsfähig sind. Dennoch, so Vollmann, müsse jeder Arzt selbstkritisch prüfen, ob er für den Fall der Selbstbestimmungsunfähigkeit die Wünsche der Patientin wirklich kennt. Eine rechtzeitige Dokumentation der Patientenwünsche könne bei oftmals schwierigen Entscheidungen eine wertvolle Orientierungshilfe sein.

M. Lang-Welzenbach et al.:
Patientenverfügungen und Therapieentscheidungen in der gynäkologischen Onkologie - Qualitative Interviews mit Patientinnen, Ärzten und Pflegepersonal

Geburtshilfe und Frauenheilkunde 2005; 65: 494 - 499

Weitere Themen in der Geburtshilfe und Frauenheilkunde 5/2005:

- Zytomegalie-Infektion des Feten
- TVT versus TOT bei Stressinkontinenz

0 Bitte schicken Sie mir den Artikel von M. Lang-Welzenbach et al. per E-Mail.
0 Bitte schicken Sie mir die Geburtshilfe und Frauenheilkunde 5/2005 nach Erscheinen zu.
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Quelle: Pressemitteilung vom 19.5.2005
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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70469 Stuttgart - Germany

Gast

Umgang mit Patientenverfügungen

Beitrag von Gast » 29.05.2005, 19:20

Fortbildungsveranstaltung zum ärztlichen Umgang mit Patientenverfügungen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten – mehr Rechtssicherheit bei ärztlicher Heilbehandlung?

Termin: Mittwoch, 5. Juni 2005
Zeit: 14-19 h
Ort: Kolpinghaus Bensheim

Patientenverfügungen sind in aller Munde. In der Bevölkerung ist die Angst vor willkürlicher und überflüssiger intensivmedizinischer Behandlung weit verbreitet. Der Gesetzgeber ist dabei, Form und Inhalt, sowie die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Bedeuten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten tatsächlich mehr Rechtssicherheit bei ärztlicher Heilbehandlung? Sind solche Vorsorgeverfügungen für Ärzte in Konfliktsituationen hilfreich oder sogar handlungsleitend?
Auf dieser interdisziplinären Fachveranstaltung sollen die juristischen, medizinischen, medizinethischen und betreuungsrechtlichen Aspekte im Umgang mit Patientenverfügungen erörtert werden. Die von der Landesärztekammer mit! 4 Punkten zertifizierte Veranstaltung dient u.a. der Fortbildung der Ärzteschaft im Umgang mit Vorsorgeverfügungen. Diese Veranstaltung kann aber auch dazu dienen, ein lokales Forum für den Austausch über den Umgang mit Patientenverfügungen zu gründen.
Diskussion in der Reihe HK-BUR-im-Dialog!!!

Moderation: Prof. Dr. Thomas Klie, Ev. Fachhochschule Freiburg

Referenten: Axel Bauer, Vormundschaftsgericht Frankfurt/Main
Dr. Gisela Bockenheimer-Lucius, Landesärztekammer Hessen
Dr. Wolfgang Nieswandt, Hospiz-Verein Bergstraße e.V.
Cyriakus Schmidt, Klinikseelsorger im Kreiskrankenhaus Heppenheim
Dr. Gerald Wimmer, Leitender Notarzt im Kreis Bergstraße
Dr. Hans Leinberger, Kreiskrankenhaus Erbach

Begrüßung: Jürgen Lehmberg, 1. Kreisbeigeordneter des Kreises Bergstrasse

Nach kurzen Eingangsreferaten folgt eine interdisziplinäre Diskussion.
Am Buffet können die Diskussionen fortgeführt werden.

Veranstalter:
Hospiz-Verein Bergstraße e.V.
Kreisgesundheitsa! mt Odenw aldkreis, Betreuungsstelle
Caritasverband Darmstadt e.V.
Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Odenwald
Caritasverband Odenwald
Verein für Jugend- und Erwachsenenbildung im Diak. Werk Hessen-Nassau
Betreuungsstelle, Kreis Bergstraße
C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

Teilnahmebeitrag: EUR 29,-
Anmeldung bis: 6.6.2005
Bei C. F. Müller Verlag
Annette Kerstein
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Tel. 0 62 21 / 489-318
Fax 0 62 21 / 489-529
Annette.Kerstein@HJR-Verlag.de

Gast

Patientenverfügung - Broschüre informiert

Beitrag von Gast » 02.06.2005, 11:14

Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Sie finden Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.

Die Broschüre sowie die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als word-Datei (Auszug aus der Broschüre Seite 15 - 26) finden Sie hier zum Download.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/153a54d0ae9 ... ng_oe.html

Gast

Stellungnahme zur Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 02.06.2005, 14:52

Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Patientenverfügung vor

Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat am heutigen Donnerstag seine Stellungnahme zur Patientenverfügung.

Die Empfehlungen zur Patientenverfügung sind Teil einer umfassenden Stellungnahme zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen sowie der Realität der Sterbebegleitung, die der Nationale Ethikrat gegenwärtig erarbeitet.

Der Ethikrat betont, dass mit der Diskussion über Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen das Verbot der aktiven
Sterbehilfe nicht infrage gestellt wird.

Eine entscheidungsfähige Person muss für den Fall ihrer eigenen späteren Entscheidungsunfähigkeit das Recht haben, in einer Patientenverfügung Festlegungen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu treffen.

Voraussetzungen und Reichweite einer Patientenverfügung sollten im Interesse der Rechtssicherheit gesetzlich geregelt werden. Parallel
dazu sollten die Kompetenzen von Betreuern und Bevollmächtigten präzisiert werden.

Nach mehrheitlicher Auffassung der Mitglieder des Ethikrates soll der Gesetzgeber klarstellen, dass eine Patientenverfügung für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der
Erkrankung beschränkt werden sollten.

Der Gesetzgeber sollte die Schriftform oder eine vergleichbar verlässliche Dokumentation zur Voraussetzung der Gültigkeit einer Patientenverfügung erklären.

Der Gesetzgeber sollte außerdem klarstellen, dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfähigen die Bindungswirkung einer
behandlungsablehnenden Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufheben.

Die Stellungnahme "Patientenverfügung. Ein Instrument der Selbstbestimmung" ist online verfügbar unter
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/ ... uegung.pdf
.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.ethikrat.org

Quelle: Pressemitteilung Nationaler Ethikrat, Ulrike Florian, 02.06.2005

Gast

Patientenverfügung & Selbstbestimmungsrecht

Beitrag von Gast » 02.06.2005, 16:56

Selbstbestimmungsrecht hat auch bei Patientenverfügung höchste Priorität

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland setzt sich für die gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen ein. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit bei der Anerkennung von Patientenverfügungen muss beendet werden.

Für den SoVD hat das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten die höchste Priorität. Dies gilt auch bei Patientenverfügungen. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht sind oder unterbleiben sollen. Dazu gehört auch der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Wegen der Tragweite der Entscheidung ist es unbedingt notwendig, dass eine Patientenverfügung schriftlich niedergelegt wird.

Auch bei einer Krankheit, die nicht unumkehrbar zum Tode führt, wie beispielsweise Wachkoma, muss der Patient das Recht haben, eine lebenserhaltende Behandlung in einer Patientenverfügung abzulehnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unabdingbar ist hierbei, dass der in der Patientenverfügung erklärte Wille mit der eingetretenen Situation vollständig übereinstimmt. Der in der Verfügung erklärte Wille muss klar erkennbar sein. Die Patientenverfügung sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Es sollte auch bei der jetzigen Regelung bleiben, wonach vor dem Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen das Vormundschaftsgericht einzuschalten ist. Das Gericht prüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren dient dem Schutz vor Missbrauch.
Aktive Sterbehilfe lehnen wir entschieden ab. Eine Patientenverfügung, die dies zum Inhalt hätte, ist ungültig und muss es auch bleiben.

Eine Patientenverfügung muss mit größter Sorgfalt geschrieben werden. Eine leicht verständliche Anleitung zum Verfassen einer individuellen Patientenverfügung ist die SoVD-Broschüre "Patientenverfügung - Nehmen Sie ihr Selbstbestimmungsrecht wahr!". Sie bietet Formulierungshilfen und regt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Inhalt einer Patientenverfügung an.

Die Broschüre kann unter http://www.sovd.de heruntergeladen werden oder gegen einen mit 85 Cent frankierten, adressierten DinA 4-Umschlag bestellt werden bei der SoVD-Bundesgeschäftsstelle, Abt. Versand, Stralauer Str. 63, 10179 Berlin.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 2.6.2005
http://www.sovd-bv.de/sozialverband_deutschland.htm

Gast

Verbindliche Patientenverfügung - Unterstützung

Beitrag von Gast » 02.06.2005, 18:00

FDP unterstützt Forderung nach verbindlichen Patientenverfügungen

Zur heutigen Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Patientenverfügungen und zum ebenfalls heute in das Plenum des Bundestages eingebrachten Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zum selben Thema erklärt der Obmann der FDP-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", MICHAEL KAUCH:

Die FDP unterstützt die Forderung des Nationalen Ethikrates nach einer stärkeren Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Der Ethikrat setzt sich mit seiner Stellungnahme wohltuend von der schwarzen-rot-grünen Mehrheit der Enquete-Kommission des Bundestages ab. Denn anders als die Enquete-Kommission schließt der Ethikrat Zwangsbehandlungen gegen den Willen des Patienten aus.

Nachdem angesichts der zu erwartenden Neuwahlen die Bemühungen für einen Gruppen-Gesetzentwurf zur Patientenverfügung abgebrochen wurden, hat die FDP-Bundestagsfraktion heute ihren 2004 formulierten Antrag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Anders als die zerstrittenen anderen Fraktionen setzen die Liberalen konsequent auf das Selbstbestimmungsrecht nicht-einwilligungsfähiger Patienten. Nur die FDP hat zu Patientenverfügungen eine klare Position, die von einem Parteitagsbeschluss vom Mai 2005 untermauert wurde. Die Bundesjustizministerin Zypries hatte für ihre vernünftige Position keine Mehrheit in der Koalition.

Die FDP will konkret, dass Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase anzuerkennen sind - auch bei Wachkoma, Demenz oder religiösen Behandlungsbeschränkungen. Allerdings ist jeweils zu prüfen, ob der in der Patientenverfügung verfügte Willen hinreichend konkret formuliert, ob Anzeichen für Willensänderungen bestehen und ob der Wille dem Patienten noch personal zurechenbar ist, etwa bei bestimmten Ausprägungen von Demenz.

Patientenverfügungen sollen nach Auffassung der FDP künftig schriftlich abzufassen sein. Dafür soll die Überprüfung des Willens des Patienten ohne Vormundschaftsgericht durch den Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem erfolgen. Die Angehörigen und das Pflegepersonal sind anzuhören. Nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bezüglich des Patientenwillens müsste das Vormundschaftsgericht entscheiden.

Quelle: Pressemitteilugn vom 2.6.2005
Andreas Vetter
Persönlicher Referent
Büro Michael Kauch MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535

Gast

Zweifelhafte Stellungnahme zur Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 03.06.2005, 11:17

Zweifelhafte Stellungnahme zur Patientenverfügung

Berlin (kobinet) Der Nationale Ethikrat legte nach mehrmonatigen Beratungen heute eine Stellungnahme zur Patientenverfügung vor. Das von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eingesetzte Gremium betont darin, dass mit der Diskussion über Patientenverfügungen das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht infrage gestellt werde. Eine entscheidungsfähige Person müsse für den Fall ihrer eigenen späteren Entscheidungsunfähigkeit das Recht haben, in einer Patientenverfügung Festlegungen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu treffen.

Der Gesetzgeber, so heißt es, müsse klarstellen, dass eine Patientenverfügung für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass eine Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollten. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Patientenverfügung sei «die Schriftform oder eine vergleichbar verlässliche Dokumentation». Außerdem müsse gesetzlich klargestellt werden, «dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfähigen die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufheben», heißt es in der Stellungnahme, die auf www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html veröffentlicht wurde.

Als wenig hilfreich bezeichnete der stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission «Ethik und Recht der modernen Medizin» Hubert Hüppe (CDU) die Stellungnahme des Kanzlerrates. Es handele sich um ein Tendenz-Votum, das hinter der mittlerweile geführten Debatte weit zurück bleibe, für niemanden repräsentativ und für eine qualifizierte Diskussion wenig hilfreich sei. Im wesentlichen stelle sich der Ethikrat auf die Seite der Befürworter einer Gesetzgebung, wie sie der zurückgezogene Entwurf von Justizministerin Zypries beabsichtigt hatte und die eine Gruppe von SPD-Abgeordneten wieder aufgreifen will.

«Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH will der Ethikrat das tödliche Unterlassen von Maßnahmen wie etwa der künstlichen Ernährung nicht an die Voraussetzungen eines irreversiblen Grundleidens und des tödlichen Verlaufs binden. Damit wäre der Abbruch der Ernährung auch in frühen Stadien eines Wachkomas oder einer Demenzerkrankung zulässig, sogar Schmerzlinderung könnte unterlassen werden», kritisiert Hüppe. Nach den Vorstellungen des Ethikrates solle die frühere Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen in einer Patientenverfügung sogar dann verbindlich sein, wenn der Patient in der konkreten Situation Anzeichen von Lebenswillen zeige. Hüppe: «Eine derartige Selbstbindung gesetzlich abzusichern wäre eine Ungeheuerlichkeit.» Pflegende müssten tatenlos zusehen, wie der ihnen anvertraute Patient trotz seiner erkennbaren Zeichen von Lebenswillen langsam stirbt. Hüppe bezeichnet dies als «eine Vergewaltigung des Berufsethos der Pflegeberufe».

Die heutige Stellungnahme gebe erneut Anlass zu der Frage, ob die Steuerzahler diesen Ethikrat, der jährlich 2,15 Millionen Euro verschlinge, tatsächlich brauche, oder ob ein an den Bundestag angebundenes Gremium auf gesetzlicher Grundlage sachgerechter arbeiten könnte. Im Gegensatz zu dem Ethikrat des Kanzlers ist die Ethikkommission des Bundestages demokratisch legitimiert. Hüppe fordert, dass die Neukonstituierung des Nationalen Ethikrates im Juni mit von Kanzler Schröder berufenen Mitgliedern angesichts der bevorstehenden Neuwahl des Bundestages von der Tagesordnung genommen werden solle.

Die Deutsche Hospizstiftung machte heute auf ihre Sorge aufmerksam, dass bis heute ein Gesetzentwurf zu diesem Thema fehle, der sowohl die Autonomie als auch die Integrität von Patienten am Lebensende wahre. «Vor gar nicht langer Zeit sprach die Politik von einer möglichen Verabschiedung noch in diesem Jahr. Doch bis jetzt sind keine konkreten Ergebnisse in Sicht. Wir wollen nicht, dass die Patientenverfügungen ein Spielball der Politik werden», betonte Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Hospiz Stiftung. Deren Gesetzentwurf betont das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den verfassungsrechtlich garantierten Lebensschutz gleichermaßen. Der Vorschlag der Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden soll noch in diesem Monat der Öffentlichkeit vorgestellt werden. hjr

Quelle: Mitteilung kombinet vom 2.6.2005
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

Gast

Patientenverfügung - gesetzliche Verankerung!

Beitrag von Gast » 03.06.2005, 11:28

Ethikrat für gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung

BERLIN. Patientenverfügungen sollen nach einer Empfehlung des Nationalen Ethikrates künftig für Ärzte und Pflegepersonal rechtlich verbindlich sein. Das Gremium betonte am 2. Juni 2005 in Berlin, die Vorsorge für den Fall einer schweren Erkrankung, die eine selbst bestimmte Entscheidung über eine ärztliche Behandlung unmöglich mache, sei ein Grundrecht. Allerdings dürfe dabei das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht infrage gestellt werden, sagte der Ethikrats-Vorsitzende Spiros Simitis. Der Sozialverband Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßten die Empfehlungen des Gremiums.

Nach Ansicht des Ethikrates soll der Wille eines Patienten auch dann befolgt werden, wenn seine Krankheit nicht zwingend zum Tode führt.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20297

Gast

Ethikrat will den Patientenwillen stärken

Beitrag von Gast » 03.06.2005, 11:42

Ethikrat will den Patientenwillen stärken
Stellungnahme der Experten / Patientenverfügungen sollten künftig für Arzt und Pflegende verbindlich sein

BERLIN (hak). Der Nationale Ethikrat hat gefordert, unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahlen bald in einem Gesetz den Umgang mit Patientenverfügungen zu regeln. "Der Gesetzgeber kann nicht weiter abwarten", so der Vorsitzende des Gremiums Professor Spiros Simitis in Berlin. Man könne zwar verschiedener Auffassung sein, "aber nicht gegen eine Regelung".
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... 0a0602.asp

Siehe auch unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... 0a0202.asp

WernerSchell
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Patientenverfügung - Selbstbestimmungsrecht

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2005, 21:44

Die aktuelle Stellungnahme des Nationalen Ethikrates „Patientenverfügung – Ein Instrument der Selbstbestimmung“ finden Sie in dieser Homepage im Rechtsalmanach, Nr. 13:

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 020605.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

Patientenverfügung - Stellungnahme vorgelegt

Beitrag von Gast » 06.06.2005, 09:51

Überflüssig? Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Patientenverfügung vor

Berlin (ALfA) Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen hat der Nationale Ethikrat am 2. Juni 2005 seine Stellungnahme zur Patientenverfuegung veroeffentlicht. Laut einer Mitteilung an die Presse vom selben Tag sind die Empfehlungen zur Patientenverfuegung Teil einer umfassenden Stellungnahme zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Realitaet der Sterbebegleitung, die der Nationale Ethikrat gegenwaertig erarbeitet.

Das von Bundeskanzler Gerhard Schroeder (SPD) eingesetzte Gremium betont in dem 36-seitigen Papier, dass mit der Diskussion ueber Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht infrage gestellt wird. Eine entscheidungsfaehige Person muesse fuer den Fall ihrer eigenen spaeteren Entscheidungsunfaehigkeit das Recht haben, in einer Patientenverfuegung Festlegungen fuer oder gegen eine medizinische Behandlung zu treffen. Voraussetzungen und Reichweite einer Patientenverfuegung sollten im Interesse der Rechtssicherheit gesetzlich geregelt werden. Parallel dazu sollten die Kompetenzen von Betreuern und Bevollmaechtigten praezisiert werden. Nach mehrheitlicher Auffassung der Mitglieder des Ethikrates soll der Gesetzgeber zudem klarstellen, dass eine Patientenverfuegung fuer den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfuegung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschraenkt werden sollten.

Der Gesetzgeber sollte die Schriftform oder eine vergleichbar verlaessliche Dokumentation z.B. Videoaufzeichnungen zur Voraussetzung der Gueltigkeit einer Patientenverfuegung erklaeren. Ausserdem sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfaehigen die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfuegung „mit nur wenigen Ausnahmen“ aufheben.

Kritik an der Ethikrat-Stellungnahme zu Patientenverfuegungen uebte der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hueppe. Die Stellungnahme sei „ein Tendenz-Votum, das hinter der mittlerweile gefuehrten Debatte weit zurueck bleibt, fuer niemanden repraesentativ und fuer eine qualifizierte Diskussion wenig hilfreich ist“. Sie sei schlichtweg „ueberfluessig“. Im Wesentlichen stelle sich der Ethikrat auf die Seite der Befuerworter einer Gesetzgebung, wie sie der zurueckgezogene Entwurf von Justizministerin Zypries beabsichtigt habe und die eine Gruppe von SPD-Abgeordneten wieder aufgreifen wolle. Hueppe kritisierte ausserdem, dass der Ethikrat im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH das toedliche Unterlassen von Massnahmen wie etwa der kuenstlichen Ernaehrung nicht an die Voraussetzungen eines irreversiblen Grundleidens und eines toedlichen Verlaufs binden will. Damit sei der Abbruch der Ernaehrung auch in fruehen Stadien eines Wachkomas oder einer Demenzerkrankung zulaessig und sogar Schmerzlinderung koennte unterlassen werden.

Nach den Vorstellungen des Ethikrates soll die fruehere Ablehnung lebenserhaltender Massnahmen in einer Patientenverfuegung sogar dann verbindlich sein, wenn der Patient in der konkreten Situation Anzeichen von Lebenswillen zeigt. „Eine derartige Selbstbindung gesetzlich abzusichern waere eine Ungeheuerlichkeit. Pflegende muessen tatenlos zusehen, wie der ihnen anvertraute Patient trotz seiner erkennbaren Zeichen von Lebenswillen langsam stirbt,“ so der Abgeordnete. Dies waere eine Vergewaltigung des Berufsethos der Pflegeberufe.

Die heutige Stellungnahme gibt nach Meinung Hueppes erneut Anlass zu der Frage, ob die Steuerzahler diesen Ethikrat, der jaehrlich 2,15 Millionen Euro verschlingt, tatsaechlich brauchen, oder ob ein an den Bundestag angebundenes Gremium auf gesetzlicher Grundlage sachgerechter arbeiten koenne. Hierueber werde der neue Bundestag zu entscheiden haben. Hueppe forderte daher, die Neukonstituierung des "Nationalen Ethikrates" mit von Bundeskanzler Gerhard Schroeder berufenen Mitgliedern im Juni von der Tagesordnung zu nehmen.

Die Deutsche Hospizstiftung machte unterdessen in einer Mitteilung vom 2. Juni 2005 auf ihre Sorge aufmerksam, dass bis heute ein Gesetzentwurf zu diesem Thema fehle, der sowohl die Autonomie als auch die Integritaet von Patienten am Lebensende wahre. „Vor gar nicht langer Zeit sprach die Politik von einer moeglichen Verabschiedung noch in diesem Jahr. Doch bis jetzt sind keine konkreten Ergebnisse in Sicht. Wir wollen nicht, dass die Patientenverfuegungen ein Spielball der Politik werden“, betonte Eugen Brysch, geschaeftsfuehrender Vorstand der Hospiz Stiftung. Um den Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu unterstuetzen habe die Organisation deshalb einen Entwurf entwickelt, der ihre Erfahrungen aus der Praxis einbezieht. Er achte das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den verfassungsrechtlich garantierten Lebensschutz gleichermassen, kuendigt Brysch an. Der Vorschlag der Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden werde noch in diesem Monat der Oeffentlichkeit vorgestellt.

Weitere Informationen

Die 36-seitige Stellungnahme "Patientenverfuegung. Ein Instrument der Selbstbestimmung" des Nationalen Ethikrates ist online verfuegbar im PDF-Format unter
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/ ... uegung.pdf
Veroeffentlicht 02.06.05

Die gegensaetzlich zum Nationalen Ethikrat stehende fundierte Stellungnahme der im Bundestag legitimierten Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ finden Sie im PDF-Format unter

http://www.bundestag.de/parlament/kommi ... gungen.pdf
Langfassung, 72 Seiten, veroeffentlicht 13.09.04

http://www.bundestag.de/parlament/kommi ... gungen.pdf
Kurzfassung, 16 Seiten, veroeffentlicht 16.12.04

Quelle: ALfA-Newsletter vom 3.6.2005

Gast

Patientenverfügung und Testamtent

Beitrag von Gast » 01.07.2005, 11:50

DIE PATIENTENVERFÜGUNG: SO SICHERN SIE SICH UND IHRE ANGEHÖRIGEN AB

Mit einer Patienten- und Betreuungsverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Dieser neue Ratgeber aus der "Ersten Hilfe-Reihe" zeigt Ihnen zuverlässig, wie Sie Patienten-, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten rechtssicher aufsetzen und bietet Ihnen Muster aller Dokumente auf CD-ROM. Darüber hinaus unterstützt Sie der Ratgeber bei der Vorsorgeplanung und geht auf Nachlassregelungen sowie Testamente ein. Die CD-ROM beinhaltet neben Mustervorlagen und Formulierungsvorschlägen für Vorsorgeverfügungen auch alle wichtigen Gesetzestexte und die aktuellen Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht.

Mehr Details online: Patientenverfügung und Testamtent (Buch mit CD-ROM)
http://www.haufe.de/slshop?mm=07213-000 ... d=00536079

Quelle: Haufe Newsletter vom 23.6.2005

Gast

Patientenverfügung - Mustertext SoVD

Beitrag von Gast » 01.07.2005, 14:58

Patientenverfügung - Mustertext Sozialverband Deutschland - SoVD

http://www.sovd-bv.de/downloads/pdf/pub ... uegung.pdf

Gast

Betreuungsrecht - Leitfaden neu aufgelegt

Beitrag von Gast » 02.07.2005, 14:40

Betreuungsrecht - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt - Broschüre jetzt erhältlich

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den Leitfaden zum Betreuungsrecht in einer überarbeiteten Fassung neu aufgelegt. Die 32seitige Broschüre "Betreuung und Vorsorge – ...das geht jeden etwas an" beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Außerdem enthält sie Musterverfügungen, die herausgetrennt und ausgefüllt werden können.

Auch gibt die Broschüre Auskunft über die seit 01. Juli 2005 gültigen Änderungen im Betreuungsrecht wie etwa die Möglichkeit zur Beglaubigung von Unterschriften bei den zuständigen Betreuungsbehörden sowie die Möglichkeit, eine erteilte Vollmacht und den Bevollmächtigten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

"Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst geregelt werden können", sagte Justizminister Curt Becker. Für diesen Fall sei es gut, wenn Vorkehrungen getroffen wurden.

Ohne diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. In Sachsen-Anhalt haben derzeit rund 35.000 Menschen einen Betreuer. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formulieren, sagte der Minister weiter.

Auch bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig an die Zukunft zu denken, fügte er hinzu. Wenn im Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergeben sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. "Wer für sich auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht", betonte der Ressortchef. Mit einer Patientenverfügung könne jeder bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe möchte.

Die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" ist kostenlos bei den anerkannten Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich.

Die Broschüre kann auch über die Homepage des Justizministeriums unter http://www.mj.sachsen-anhalt.de (Service) heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:
Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235

Quelle: Pressemitteilung vom 1.7.2005
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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