Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Wann dürfen Menschen sterben?

Beitrag von Presse » 13.02.2007, 06:53

Bayerisches Fernsehen /
Dienstag, 13. Februar 2007, 20.15 Uhr /
Münchner Runde /
Wann dürfen Menschen sterben?

12.02.2007 - 10:23 Uhr, BR Bayerischer Rundfunk [Pressemappe]
"Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden", heißt es im Psalm 90. Die Politik will demnächst über die Patientenverfügungen entscheiden, wichtige Fragen müssen geklärt werden: Wie weit geht das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Kann ein Kranker mit einer schriftlichen Verfügung den Medizinern vorschreiben, was sie tun dürfen und was nicht? Im Zentrum der politischen Debatte wird die ethische Frage stehen, wann die Patientenverfügung gelten soll. Brauchen wir ein neues Gesetz?

Gäste:
Hermann Beste, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Mecklenburg
Wolfgang Bosbach, Stv. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender
Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Palliativmediziner
Barbara Rütting, Grünen-Politikerin
sowie ein Angehöriger, der seine Mutter zum Sterben in die Schweiz
begleitete

Moderation: Ursula Heller

Pressekontakt:
Kontakt:
BR Bayerischer Rundfunk
Pressestelle
Telefon: 089 / 5900 2176

Quelle: Mitteilung vom 12.02.2007 - BR Bayerischer Rundfunk

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Patientenverfügung - Betreuung und Versorgung festlegen

Beitrag von Presse » 06.04.2007, 07:01

Patientenverfügung - Betreuung und Versorgung festlegen

Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung eines Menschen, die Vorsorgevollmacht seine Pflege und Betreuung.

Von FOCUS-Online-Autorin Dr. Anette Huesmann

80 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die Erbfolge klar geregelt werden sollte, doch nur 30 Prozent haben ein Testament. Noch größer ist das Missverhältnis in puncto Patientenverfügung: 70 Prozent der Deutschen befürworten sie, aber nur zehn Prozent haben eine unterschrieben.
...
Weiter unter
http://www.focus.de/gesundheit/gesundle ... 52409.html

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500.000 Einträge im Zentralen Vorsorgeregister

Beitrag von Presse » 18.04.2007, 06:39

500.000 Einträge im Zentralen Vorsorgeregister
Vollmacht muss im Ernstfall auffindbar sein


Frühzeitige Vorsorge für Krankheit und Alter fordert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von den Bundesbürgern und rät zur Registrierung in einer bundesweiten Vorsorgedatei. ...
...
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html

Quelle: tagesschau-newsletter vom 17.04.2007

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Vorsorgliche Verfügungen - Infos in Senioreneinrichtungen

Beitrag von Presse » 01.05.2007, 11:17

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung: Stadt bietet Sprechstunde in Senioreneinrichtungen an

Dormagen. Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall, ein lange verdrängtes Abgleiten des Ehegatten in die geistige Umnachtung – für viele Menschen beginnt so ein Albtraum. Plötzlich stehen Sie neben dem Bett ihres hilflosen Angehörigen und müssen feststellen, dass sie nicht das Recht haben, für diesen Angehörigen zu sprechen, in seinem Sinn zu entscheiden, seinen Willen zu erfüllen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird von den zuständigen Behörden ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Auf die Betroffenen kommt damit ein gerichtliches Verfahren zu. Gesetzliche Vorgaben sind zu beachten, Vermögen muss gegenüber dem Amtsgericht dokumentiert werden.
Wie man hier wirksam vorsorgen kann, darüber informiert die Betreuungsstelle der Stadt Dormagen. Sie bietet ab Mai auch Sprechstunden vor Ort in Senioreneinrichtungen an. Im Augustinushaus findet die erste Sprechstunde am Dienstag, 8. Mai 2007, von 17 bis 19 Uhr statt. Der Raum wird ausgeschildert. Im Alloheim startet die Sprechstunde am Mittwoch, 9. Mai 2007, von 16 bis 18 Uhr im Fernsehraum. Nähere Auskunft unter Telefon 02133/257-255 (Bärbel Breuer).

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Dormagen vom 27.04.2007
http://www.dormagen.de/

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Vollmacht, Betreuungsvollmacht & Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 15.05.2007, 08:09

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

In vielen Lebensbereichen ist eine weitsichtige Vorsorge selbstverständlich. Die nachhaltige Vermögensbildung und Einkommenssicherung, sowie ein kompakter Versicherungsschutz werden als besonders wichtig erkannt, frühzeitig bedacht und nach individuellen Bedürfnissen geregelt. Damit steht die finanzielle Absicherung oft jedoch alleine im Vordergrund der Zukunftsplanung.

Vergessen wird häufig die Gefahr, durch eine unvorhergesehene Erkrankung oder einen schweren Unfall in die Lage zu kommen, eigene persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall nützt die vorher perfekt ersonnene Finanzplanung wenig. Andere Fragen erlangen plötzlich existenzielle Bedeutung: Wer handelt und entscheidet für mich? Wer sorgt dafür, dass meine persönlichen Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden? Wer kümmert sich um mein Vermögen? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Diese und viele andere Fragen stellen sich und müssen von Dritten in Ihrem Sinne gelöst werden.

Keine gesetzliche Vertretung durch Ehegatten, Lebenspartner oder Angehörige

In der Regel werden Sie sich im Ernstfall auf Ihre Angehörigen oder Freunde verlassen können. Tatsächliche Hilfe und Beistand können von jedem frei gewährt werden. Wenn jedoch rechtsverbindliche Entscheidungen getroffen oder weitreichende persönliche Erklärungen abgegeben werden müssen, können sie von Ihren Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern nicht vertreten werden. Entgegen einer weiterverbreiteten falschen Ansicht existiert ein gesetzliches Vertretungsrecht für nahe Verwandte auch in schwersten Krisensituationen nicht. Die Ihnen nahestehenden Personen dürfen Sie nur in zwei Fällen vertreten: Entweder sie wurden vorher von Ihnen zur Vertretung rechtsgeschäftlich ermächtigt oder sie werden später gerichtlich als Betreuer bestellt.

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber diesen Missstand erkannt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Zukunftsplanung geschaffen. Für die eigenverantwortliche und an eigenen Wünschen orientierte Gestaltung der persönlichen Vorsorge stehen nunmehr drei sichere Instrumente zur Verfügung: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung kann nach den individuellen Lebenssituationen und persönlichen Bedürfnissen genau spezifiziert und erweitert werden. Zum Beispiel können Sie schon vorab Ihren Willen äußern, dass eine bestimmte Person zu ihrem Geburtstag mit einem festgelegten Geldbetrag beschenkt wird oder aber wählen, welche Möbel im Falle einer Heimunterbringung auf jeden Fall mitgenommen werden sollen. Auch Vorbehalte können in der Betreuungsverfügung ausgesprochen werden. So können Sie etwa auch bestimmen, wer keinesfalls zur Betreuung bestellt werden soll.

Vorsorgevollmacht

Anstelle einer Betreuungsverfügung können Sie auch eine direkte Vorsorgevollmacht ausstellen. Sie bestimmen hierbei unmittelbar eine Person Ihres Vertrauens, welche im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort als Ihr Vertreter handeln kann. Hierbei besteht der Vorteil darin, dass eine besondere Betreuerbestellung durch das Vormundschaftsgerichts infolge der zuvor erklärten ausdrücklichen Bevollmächtigung entbehrlich wird. Auch die Vorsorgevollmacht kann Ihre individuellen Wünschen und Vorstellungen genau abbilden und damit garantieren, dass letztlich Ihr eigener Wille umgesetzt wird.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung richtet sich direkt an den behandelnden Arzt. In der Verfügung äußern Sie vorsorglich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit ihren eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen, Nichtbehandlungen oder Behandlungsgrenzen bei schweren Erkrankungen oder bei Eintritt in die letzte Lebensphase. Der Arzt hat durch die Patientenverfügung die Möglichkeit, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen selbst zu bestimmen. In der Patientenverfügung können zum Beispiel Heilbehandlungsmaßnahmen abgelehnt werden, die lediglich den Todeseintritt verzögern oder auch Anweisungen zur künstlichen Ernährung getroffen werden.

Fazit

Die vorgenannten Mittel zur Gewährleistung der eigenen Lebensbestimmungen sind nach Maßgabe der eigenen Wünsche und Bedenken individuell gestaltbar und miteinander kombinierbar. Die Formulierung der eigenen Vorsorgeerklärung ist dabei aber oftmals schwierig. Es ist zudem sicher nicht angenehm und einfach Überlegungen für den Fall einer persönlichen Krise oder des eigenen Todes anzustellen. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärt hierzu „Die meisten von uns werden sich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass in einem solchen Fall ein Mensch für einen selbst entscheidet, den man kennt und dem man vertraut“ und empfiehlt „Mein Rat: regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig selbst. So können Sie schon beizeiten selbst bestimmen, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt.“

Die konkrete Formulierung und die Art der persönlichen Vorsorgeerklärung sollte gut überdacht und mit höchster Sorgfalt ausgeführt werden. Hilfe und Tipps zur Umsetzung erhalten Sie zum Beispiel auf den Informationsseiten der Justizministerien, von Wohlfahrtsverbänden oder den Kirchen. Eine spezialisierte Beratung und Hilfe bei der tatsächlichen Gestaltung Ihrer Wünsche und Anliegen erhalten Sie auch bei den auf diesem Gebiet besonders geschulten Rechtsanwälten und Notaren. Bei der juristischen Beratung kann in einem unabhängigen, kompetenten und kritischen Dialog eine genaue und verlässliche Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen vertrauensvoll erzielt und dauerhaft abgesichert werden.

Rechtsanwalt Thilo Wagner
http://www.wagnerhalbe.de
Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln
Poll-Vingster-Straße 105, 51105 Köln
Telefon: (0221) 460 233 -14
Fax: (0221) 460 233 -22
E-Mail: info@wagnerhalbe.de

Quelle: Pressemitteilung von: Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln - 14.5.2007

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Bürgerinfo Patientenverfügung

Beitrag von Service » 06.06.2007, 09:55

Neue Rubrik: Patientenverfügung

Düsseldorf, 5.6.2007. Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein ist die Rubrik "Patientenverfügung" unter dem Stichwort "BürgerInfo" neu eingeführt worden (Kurz-URL: http://www.aekno.de/buergerinfo/patientenverfuegung ).

Damit sind die vorgehaltenen Informationen und Mustervordrucke rund um das Thema "Patientenverfügung" und "Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge" leicht auffindbar.

Die Seite informiert über den Zweck einer Verfügung und grenzt die verschiedenen Vorsorgeformen voneinander ab. Die Mustervordrucke der Ärztekammer Nordrhein können als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

Links zu den von der Bundesärztekammer herausgegebenen Empfehlungen und Grundsätze zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis und zur ärztlichen Sterbebegleitung vertiefen das Thema aus ärztlicher Sicht.

Bürgerinfo Patientenverfügung
http://www.aekno.de/buergerinfo/patientenverfuegung

Quelle: Pressemitteilung vom 5.6.2007
Ärztekammer Nordrhein
http://www.rheinisches-aerzteblatt.de/h ... ameset.asp?

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Radiobeitrag zum Thema Patientenverfügung

Beitrag von Service » 23.06.2007, 11:41

WDR 5 Radiobeitrag zum Thema Patientenverfügung ist als Mitschrift abrufbar
Pressemitteilung von: Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln


(openPR) - Hier der Sendewortlaut als freier Informationstext zum Thema Patientenverfügung:

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von vorgefertigten Formularen, unter anderem im Internet, die den gesetzten medizinischen Willen einfacher abfassen helfen sollen.

Ein Trugschluss wie der Kölner Rechtsanwalt Thilo Wagner warnt: „Grundsätzlich kann ich aus juristischer Sicht vor der Verwendung von Internetformularen oder vorgefertigten Erklärungen nur abraten. Hier besteht immer die Gefahr, dass diese Erklärung von Seiten der Ärzte oder von Seiten der Angehörigen nicht ernst genommen werden, dass es Verständnisprobleme gibt und dass es letztendlich nur eine sehr unreflektierte Entscheidung über die existentiellen Fragen von Leben und Tod ist.“
....
Weiter nachlesen unter
http://openpr.de/news/142425/WDR-5-Radi ... ufbar.html

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Rechtsklarheit für Ärzte und Patienten gefordert

Beitrag von Presse » 24.06.2007, 06:53

Rechtsklarheit für Ärzte und Patienten

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sieht Klärungsbedarf im Umgang mit Patientenverfügungen. In Stuttgart forderte er rechtliche Klarheit für Ärzte und Patienten.
...
Weiter unter
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1 ... 96/vgj3rb/

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arzt.de infomiert über Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 25.06.2007, 06:58

arzt.de infomiert über Patientenverfügung

22.06.2007 (Deutsches Ärztenetz)— Auf dem Portal der ärztlichen Körperschaften 'arzt.de' ist eine neue Rubrik zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingerichtet worden.

[mehr...] http://www.arzt.de/Aktuelles/20070622/200706222.html

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Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Beitrag von Ina Böhmer » 08.07.2007, 07:10

BÄK-Intern, Juli 2007, Seite 11, berichtet über:

Ärzteschaft empfiehlt Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Links zum Thema
» Zur Juli-Ausgabe von BÄK-Intern
http://www.baek.de/downloads/BAeK_INTER ... 2007-2.pdf

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Bleiben sie auch im Alter handlungsfähig

Beitrag von Service » 05.04.2008, 11:47

Bleiben sie auch im Alter handlungsfähig
von Dr. Ruge & Mydlak

(prcenter.de) Beim Thema Altersvorsorge sollte nicht nur an Herrn Riester gedacht werden. Jeder möchte bis in das hohe Alter geistig und körperlich fit bleiben. Leider ist dies nicht jedem vergönnt. Viele Menschen sind durch hohes Alter, durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu erledigen. Ihre Angelegenheiten werden häufig durch einen vom Gericht bestellten Betreuer geregelt. Vorsorge ist für diesen Fall daher besonders wichtig.
...
(weiter lesen unter)
http://prcenter.de/Bleiben-sie-auch-im- ... 16789.html

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Patientenverfügung erstellen !

Beitrag von Presse » 21.04.2008, 07:04

Sachsen-Anhalt
Justizministerin Kolb wirbt für Patientenverfügung

Sterben und Tod sind in der Leistungsgesellschaft ein Tabu, gestorben wird woanders. Für viele Menschen ist ein langes Siechtum, abhängig von Maschinen und ans Bett gefesselt, ein Alptraum. Justizministerin Angela Kolb hat nun erneut an die Sachsen-Anhalter appelliert, eine Patientenverfügung aufzusetzen.
... (weiter lesen unter)
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/5439210.html

Mehr Zeit zu leben

Die alternde Gesellschaft war Thema eines Aktionstags, der am Samstag in Halle stattfand und vor allem Jung und Alt näher zusammenbringen wollte. Ministerin Kolb warb in ihrer Eröffnungsrede für die Patientenverfügung.
...(weiter lesen unter)
http://www.halleforum.de/Halle-Nachrich ... eben/13192

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Wie man eine Patientenverfügung schreibt

Beitrag von Service » 22.04.2008, 11:18

Nürnberger Zeitung
21 Apr 2008 Nr. 4405

Wie man eine Patientenverfügung schreibt

Mit einer Patientenverfügung lebt man im Ernstfall besser – aber es kostet Zeit und Mühe, eine abzufassen. Wir haben die wichtigsten wissenswerten Punkte für die Vorbereitung zusammengestellt.

Was bewirkt die Verfügung?

Das Papier soll den mutmaßlichen Willen eines Patienten ausdrücken, wenn er selbst ihn nicht mehr äußern kann. Mehr nicht. Die Patientenverfügung kann daher Sterbeprozesse würdiger verlaufen lassen, verhütet aber nicht ethische Konflikte bei Ärzten und Angehörigen. Entscheiden müssen über Behandlungsmaßnahmen letztlich trotzdem stets die Mediziner.


Wer braucht eine Patientenverfügung?

Niemand ist verpflichtet, eine zu haben. Das 65. Lebensjahr kann zum Beispiel eine gute Zielmarke sein, um sich eine zuzulegen. Zur Beratung beim Humanistischen Verband (HVD) in Nürnberg, eine von etlichen Anlaufstellen, kommen überwiegend Menschen in der zweiten Lebenshälfte, sagt Geschäftsführer Michael Bauer. Durchaus aber auch der Extremsportler Anfang 20 oder die 40-jährige Frau, die sich überraschend an einem Gehirntumor operieren lassen muss.


Der Humanistische Verband rät, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren. «Dafür muss man sich selbst immer wieder erforschen, auch wenn es unangenehm ist», sagt Bauer. «Es haben mir aber viele gesagt, dass das sie in ihrer Lebenseinstellung weitergebracht hat.» Isabel Lauer

» Weiterlesen im Originalartikel...
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=803333&kat=11

Quelle: http://hpd.de/node/4405

WernerSchell
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Zehn Jahre Patientenverfügung - „Entscheide dich, damit nicht andere über dich entscheiden“

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2019, 06:15

Ärzte Zeitung vom 18.09.2019:
Zehn Jahre Patientenverfügung
„Entscheide dich, damit nicht andere über dich entscheiden“

2009 trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Nicht alle Fragen des selbstbestimmten Sterbens wurden gelöst. Seither gibt es erheblich mehr Klarheit – und Ärzte und Angehörige wurden entlastet. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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