Keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Untersuchung des Betroffenen in der eigenen Wohnung gegen seinen Willen
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Keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Untersuchung des Betroffenen in der eigenen Wohnung gegen seinen Willen
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu:
Begutachtung in Wohnung des Betroffenen Art. 13 GG; §§ 283, 317, 322 FamFG
Leitsätze:
1. Der im Unterbringungsverfahren bestellte Verfahrenspfleger kann die Rechte des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen.
2. Das Unterbringungsverfahrensrecht enthält keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Untersuchung des Betroffenen in der eigenen Wohnung gegen seinen Willen.
Download >>> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2018 - 2 BvR 253/18 -
>>> https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 25318.html
Zitiervorschlag:
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2018
- 2 BvR 253/18 - Rn. (1-24),
http://www.bverfg.de/e/rk20180316_2bvr025318.html