Behandlungsfehler - Patient muss kein Fachwissen haben
Verfasst: 10.05.2016, 17:39
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS VI ZR 49/15 vom 1. März 2016
...
An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches
Fachwissen anzueignen.
BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VI ZR 49/15 - OLG Saarbrücken / LG Saarbrücken
Download:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
http://openjur.de/u/880997.html
http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint
+++
Ärzte Zeitung, 07.04.2016
Behandlungsfehler
Patient muss kein Fachwissen haben
Patienten und Anwälte müssen sich kein Medizin-Fachwissen aneignen, um gegen vermeintliche Behandlungsfehler zu klagen.
KARLSRUHE. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um mögliche ärztliche Behandlungsfehler dürfen die Anforderungen an die Darlegungspflichten des Patienten nicht überspannt werden.
"Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen",
heißt es im Leitsatz eines aktuell veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs.
In dem entschiedenen Fall war eine damals 59-jährige Frau 2009 drei Mal gestürzt. Mehrfach wurde sie in zwei verschiedenen Krankenhäusern operiert.
Unter anderem wurde ihr eine künstliche Hüfte eingesetzt.
.... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... ung&n=4904
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/arzt ... sen-haben/
+++
Am 11.05.2016 bei Facebook gepostet:
An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Näheres zum BGH-Beschluss vom 01.03.2016 mit Downloadhinweisen unter > viewtopic.php?f=2&t=21593
Dazu passend der Vortrag in der VHS Neuss am 06.06.2016. Thema: Patientenrecht > viewtopic.php?f=7&t=21478
BESCHLUSS VI ZR 49/15 vom 1. März 2016
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An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches
Fachwissen anzueignen.
BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VI ZR 49/15 - OLG Saarbrücken / LG Saarbrücken
Download:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
http://openjur.de/u/880997.html
http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint
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Ärzte Zeitung, 07.04.2016
Behandlungsfehler
Patient muss kein Fachwissen haben
Patienten und Anwälte müssen sich kein Medizin-Fachwissen aneignen, um gegen vermeintliche Behandlungsfehler zu klagen.
KARLSRUHE. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um mögliche ärztliche Behandlungsfehler dürfen die Anforderungen an die Darlegungspflichten des Patienten nicht überspannt werden.
"Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen",
heißt es im Leitsatz eines aktuell veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs.
In dem entschiedenen Fall war eine damals 59-jährige Frau 2009 drei Mal gestürzt. Mehrfach wurde sie in zwei verschiedenen Krankenhäusern operiert.
Unter anderem wurde ihr eine künstliche Hüfte eingesetzt.
.... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... ung&n=4904
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/arzt ... sen-haben/
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Am 11.05.2016 bei Facebook gepostet:
An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Näheres zum BGH-Beschluss vom 01.03.2016 mit Downloadhinweisen unter > viewtopic.php?f=2&t=21593
Dazu passend der Vortrag in der VHS Neuss am 06.06.2016. Thema: Patientenrecht > viewtopic.php?f=7&t=21478