Seniorenresidenz muss für Hörgeräte nicht haften
Verfasst: 25.04.2012, 07:24
Seniorenresidenz muss für Hörgeräte nicht haften
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 29.03.2012
Düsseldorf (RPO). Bewohner von Pflegeheimen dürfen in ihren Zimmern nicht eingeschlossen werden – auch nicht, um ihren wertvollen Besitz vor Diebstahl zu schützen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht am Donnerstag eine Schadensersatzklage gegen eine Seniorenresidenz ab. … Und Hörgeräte würden nun mal, wie Brillen, allgemein üblich auf dem Nachttisch abgelegt. Eine andere Absprache mit der Leitung der Residenz über die Lagerung der Geräte habe die Klägerin erst nach dem Vorfall getroffen – und seitdem werden die neuen Hörgeräte der Bewohnerin nun in einem anderen Raum eingeschlossen. ….
… Weiter lesen unter
http://www.rp-online.de/region-duesseld ... -1.2696006
http://www.rp-online.de/region-duesseld ... -1.2773370
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 29.03.2012
Düsseldorf (RPO). Bewohner von Pflegeheimen dürfen in ihren Zimmern nicht eingeschlossen werden – auch nicht, um ihren wertvollen Besitz vor Diebstahl zu schützen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht am Donnerstag eine Schadensersatzklage gegen eine Seniorenresidenz ab. … Und Hörgeräte würden nun mal, wie Brillen, allgemein üblich auf dem Nachttisch abgelegt. Eine andere Absprache mit der Leitung der Residenz über die Lagerung der Geräte habe die Klägerin erst nach dem Vorfall getroffen – und seitdem werden die neuen Hörgeräte der Bewohnerin nun in einem anderen Raum eingeschlossen. ….
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