Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2012, 07:16

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Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich
Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus

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So titelt die aktuelle Ausgabe von CAREkonkret vom 05.04.2012. Nach dem Bericht werden mindestens 5% der zu Hause von Angehörigen gepflegten Menschen regelmäßig gegen ihren Willen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. In erster Linie werden dabei, so der Bericht weiter, hohe Bettgitter oder Medikamente eingesetzt oder es wird einfach die Tür abgeschlossen. Dies ergibt nach dem Zeitungsbericht aus einer Studie, an der u.a. Prof. Klie, Freiburg, mitgewirkt hat - http://www.redufix.de/cms/website.php?i ... 2ljdioa345 .
Was hier längst bekannt ist und auch in der Buchveröffentlichung Schell, Werner "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Heimen" http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php Erwähnung fand, brachte Prof. Klie wie folgt auf den Punkt: "Unsere Studie zeigt, dass die häusliche Pflege von alten Menschen nicht immer besser ist als die stationäre Pflege".
Nach Expertenmeinung, auf einer Tagung bei Vorstellung der Studienergebnisse in Frankfurt geäußert, ist die Dunkelziffer der hier angesprochenen Maßnahmen wesentlich höher, da in vielen Fällen kein Außenstehender etwas von den Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) erfahre. Bei Menschen mit Demenz wird der Anteil der FeM im häuslichen Bereich auf über 30% geschätzt.

Siehe auch den Beitrag von Prof. Klie:
Eingeschlossen und fixiert in der eigenen Häuslichkeit – Fachliche
und rechtliche Dilemmata eines tabuisierten Pflegethemas

http://www.redufix.de/html/img/pool/Sch ... chkeit.pdf

Auch wenn es darüber unterschiedliche Meinungen gibt:
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen sich an den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Artikel 2 und 104 Grundgesetz (GG) messen lassen. Das bedeutet auch in vielen Fällen Genehmigungspflicht!

In diesem Forum gibt es zum Thema bereits zahlreiche Beiträge:

Fixierung Zuhause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=6370&highlight=wohnung

Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=2798&highlight=wohnung

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
viewtopic.php?t=2797&highlight=wohnung

Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung - Genehmigung!
viewtopic.php?t=9997&highlight=wohnung

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird die Problematik im Auge behalten!
Siehe dazu auch unter:

Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044
Zuletzt geändert von WernerSchell am 01.08.2012, 06:01, insgesamt 1-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Elke
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Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich

Beitrag von Elke » 08.04.2012, 08:22

WernerSchell hat geschrieben: Eingeschlossen und fixiert in der eigenen Häuslichkeit – Fachliche
und rechtliche Dilemmata eines tabuisierten Pflegethemas
Frohe Ostern und erholsame Feiertage
wünscht eine pflegende Angehörige die seit 16 Jahren die Gitter am Bett ihres Mannes hochgezogen hat.

Lasst uns Ostern feiern in der Idee, dass es im Leben immer wieder Licht am Ende eines Tunnels gibt.

Herbert Kunst
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich

Beitrag von Herbert Kunst » 08.04.2012, 08:33

WernerSchell hat geschrieben:Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich
.... brachte Prof. Klie wie folgt auf den Punkt: "Unsere Studie zeigt, dass die häusliche Pflege von alten Menschen nicht immer besser ist als die stationäre Pflege".
Nach Expertenmeinung, auf einer Tagung bei Vorstellung der Studienergebnisse in Frankfurt geäußert, ist die Dunkelziffer der hier angesprochenen Maßnahmen wesentlich höher, da in vielen Fällen kein Außenstehender etwas von den Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) erfahre. Bei Menschen mit Demenz wird der Anteil der FeM im häuslichen Bereich auf über 30% geschätzt. ....
Guten Morgen,
ich denke, dass man die neuesten Studienergebnisse zunächst einmal zur Kenntnis nehmen und auswerten muss.
Auch wenn Angehörige der "größte Pflegedienst der Nation" sind und überwiegend hervorragende Arbeit leisten, darf man doch nicht die Augen verschließen, dass es auch sehr problemtatische Situationen, klare Rechtsverletzungen, gibt. Über Gewalt in der häuslichen Versorgung wird erst nicht ab heute gesprochen. - Man muss im Übrigen immer unterscheiden zwischen freiheitsentziehenden Maßnahmen und notwendigen medizinisch/pflegerischen Arbeiten, die die Freiheit eines Menschen nicht berühren. Das wird leider nicht immer ausreichend unterschieden.
Es muss darum gehen, Probleme zu erkennen und da, so es nötig ist, die gute Angehörigenarbeit zu unterstützen und zu stärken. Insoweit ist auch der Gesetzgeber bei der "Neuausrichtung der Pflegeversicherung" aufgefordert viewtopic.php?t=17141 . Besonders diejenigen Angehörigen, die unter besonders erschwerten Bedingungen tätig sind, verdienen herausgehobene Wertschätzung und auch deutlichere Anerkennung durch konkrete Unterstützung.
Auch von mir frohe Feiertage!
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Häusliche Pflege ist auch nicht immer "das gelbe vom Ei

Beitrag von PflegeCologne » 08.04.2012, 18:25

Häusliche Pflege ist auch nicht immer "das gelbe vom Ei" .... und genau diese Erkenntnis passt zum Osterfest!

Die hier vorgestellte Studie von Prof. Klie u.a. finde ich höchst interessant. Die Ergebnisse decken sich mit meinen jahrelangen Erfahrungen. Es ist einfach nicht wahr, dass die Heimversorgung nur schlecht und die Zuhause-Versorgung einfach nur gut ist. Man muss alles ein wenig differenzierter betrachten und die jeweiligen Schwachstellen zur Kenntnis nehmen und in jedem Fall nach den besten Lösungen suchen.

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Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Entlastung für alle, Angehörige und Pflegekräfte, nötig

Beitrag von Taube » 09.04.2012, 08:03

Hi,
die von Prof. Dr. Klie getroffenen Feststellungen finde ich hoch interessiert und wichtig, weil daraus Folgerungen abzuleiten sind. Häusliche Versorgung ist nämlich nicht allein eine Angelegenheit pflegender Angehöriger, sondern vielfach nur möglich mit ambulanten Pflegediensten. Und da kommt wieder zur Geltung, das diese Dienste mit ihren Pflegekräften nicht genügend Zeitkapazitäten anbieten können. Es gibt die bekannte Minutenpflege, die eigentlich alle beklagen. Áber Veränderungen gibt es nicht. Wir brauchen großzügigere Regelungen für den Einsatz von Dienstkräften, mehr Zuwendung. Dann wird sich sicherlich auch das Thema FeM anders darstellen. Alle, Angehörige und Pflegekräfte, sind bis "am Rande der Erschöpfung" tätig und brauchen Entlastung. Ich denke, dass diese Aspekte auch hier bedacht werden müssen.
Lb Grüße Taube
Pflegesystem reformieren - Pflegebegriff erweitern und Finanzierung nachhaltig sichern!
Ich unterstütze daher:
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Pflege zwischen Fürsorge und Fixierung

Beitrag von Presse » 12.04.2012, 15:45

ReduFix ambulant dokumentierte Hintergründe zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Menschen, die zu Hause gepflegt werden

Pflege zwischen Fürsorge und Fixierung: Zehn Prozent aller Pflegebedürftigen und 30 Prozent der Menschen, die an Demenz leiden, werden in der häuslichen Pflege regelmäßig festgebunden, medikamentös ruhig gestellt oder zu Hause eingeschlossen. Der Hintergrund in den meisten Fällen: Angehörige, die sich aus Unwissenheit, Überforderung, Aggression, Scham und Fürsorge nicht besser zu helfen wissen. Es fehlt an Beratung, pflegerischer Entlastung und geeigneten technischen Hilfen.
Doris Bredthauer, Fachhochschule Frankfurt, und Thomas Klie, AGP EH Freiburg, die das vom BMBF geförderte Projekt ReduFix ambulant zusammen geleitet haben, kommen nach dreijähriger Forschungsarbeit zudem zu dem Schluss: Auch Ärzte und Juristen verfügen meist nicht über ausreichendes Wissen, wenn sie zum Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ gefordert sind. Viel zu selbstverständlich wird zum Beispiel das Abschließen der Wohnungstür als fürsorglicher Zwang legitimiert und akzeptiert.


Mehr zum Thema: http://agp-freiburg.de/

+++
Evangelische Hochschule Freiburg e.V.
Bugginger Straße 38 | 79114 Freiburg | www.eh-freiburg.de
Fachhochschule Frankfurt/Main | Fb4 Soziale Arbeit und Gesundheit
Nibelungenplatz 1 | 60318 Frankfurt/Main | www.fh-frankfurt.de
Pressekontakt EH Freiburg | Manuela Listorti
Telefon ++49 (0)761/47812696 | Fax ++49 (0)761/47812699


Presseinformation
12. APRIL 2012


Forschungsprojekt ReduFix ambulant dokumentiert Hintergründe zu
freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei Menschen, die zu Hause gepflegt werden


Pflege zwischen Fürsorge und Fixierung

Freiheitseinschränkende Maßnahmen werden in der häuslichen Pflege häufiger angewandt bislang
vermutet. Experten gehen davon aus, dass mindestens sechs Prozent vor allem älterer und demenziell
erkrankter Menschen betroffen sind. Zu den Fixierungen, die im häuslichen Pflegebereich am häufigsten
vorkommen, gehören hochgezogene Bettgitter, sedierende Medikamente, verschlossene Türen, körpernahe
Fixierungen (Gurte, Riemen etc.). Der Hintergrund in den meisten Fällen: Angehörige, die sich aus
Unwissenheit, Überforderung, Aggression, Scham und Fürsorge nicht besser zu helfen wissen. Es fehlt an
Beratung, pflegerischer und zeitlicher Entlastung sowie an geeigneten technischen Hilfen.
Die Daten aus der Studie Redufix ambulant beruhen auf Angaben von Betreuenden, die Zugang zu
Pflegehaushalten haben. Nimmt man alle Haushalte in den Blick – und nicht nur die, in denen bereits
professionelle Pflege- und Beratungskräfte tätig sind – liegt der Wert noch höher. Die Forscher gehen
dann davon aus, dass insgesamt neun Prozent aller Pflegebedürftigen und bis zu 30 Prozent der
demenziell Erkrankten fixiert werden. Dies ergab eine Stichtagserhebung, die der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) in Bayern in Kooperation mit dem Projekt ReduFix ambulant durchgeführt hat.

Die Wissenschaftler des Projekts ReduFix ambulant kommen nach dreijähriger Forschungsarbeit zudem zu
dem Schluss: Auch Ärzte und Juristen verfügen meist nicht über ausreichendes Wissen, wenn sie zum
Thema „Freiheitseinschränkende Maßnahmen“ gefordert sind. Doris Bredthauer, Medizinerin und
Projektleiterin für die Fachhochschule Frankfurt: „Viel zu selbstverständlich wird zum Beispiel das
Abschließen der Wohnungstür als fürsorglicher Zwang legitimiert und akzeptiert.“

ReduFix ambulant, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ist
international das erste und einzige Projekt, das sich mit dem Phänomen freiheitseinschränkender
Maßnahmen in der häuslichen Pflege systematisch beschäftigt und praktische Lösungsansätze entwickelt
hat. Zu den Hilfen zählen empathischer Umgang mit betroffenen Familien, Beratung durch besonders
qualifizierte Case Manager, Entlastung durch Pflegeangebote, Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Einer der wichtigsten Erkenntnissen aus dem Projekt ist nach übereinstimmenden Meinung aller Experten,
so Thomas Klie, Jurist und Projektleiter für die Evangelische Hochschule Freiburg auf der Abschlusstagung
Ende März in Frankfurt/Main: „Der Umgang mit bewegungs- und freiheitseinschränkenden Maßnahmen
wird geprägt von der persönlichen und fachlichen Haltung, die man einem Menschen gegenüber
einnimmt, der an Demenz erkrankt oder auf Pflege angewiesen ist.“ Das Ziel müsse sein: Für Sicherheit zu
sorgen, ohne zu schaden.

Aus dem Projekt leiten sich eine Reihe von Forderungen an die Politik ab. So verlangte die Juristin und
Psychoanalytikerin Gisela Zenz auf der Abschlusstagung in Frankfurt, Familiengerichte mit einer neuen
Zuständigkeit auszustatten, wenn das Wohl älterer und auf Pflege angewiesener Menschen bedroht sei.
Eine Genehmigungspflicht für häusliche Zwangsmaßnahmen forderte Axel Bauer, dienstältester
Betreuungsrichter in Deutschland und bekannter Kommentator des Betreuungsrechts. Nur so könnte der
Grundrechtschutz für die Betroffenen gewährleistet werden. Bauer machte darauf aufmerksam, dass
häusliche Zwangsmaßnahmen nach geltender Rechtslage weder genehmigungsbedürftig noch
genehmigungsfähig sind.
Nach Auffassung der Juristin Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag müsse die Stellung der
Kommunen und ihre Vernetzungs- und Koordinationsfunktion gesetzlich geregelt werden. Bislang hänge
es vom guten Willen der Akteure ab, ob sie vor Ort zusammenarbeiten. Auch das verhindere wirksame
Hilfen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen im häuslichen Pflegebereich, sagte Vorholz in Frankfurt.
Die Ärztin Ottilie Randzio vom MDK Bayern, die das Ausmaß freiheitseinschränkender Maßnahmen in der
häuslichen Pflege durch eine Stichtagserhebung deutlich gemacht hatte, plädierte für eine
systematische Einbeziehung des MDK in die Pflegeberatung.

http://www.agp-freiburg.de
Freiburg i.Br./Frankfurt a.M.

Ansprechpartner
 Evangelische Hochschule Freiburg, Prof. Dr. jur. Thomas Klie, klie@eh-freiburg.de
 Fachhochschule Frankfurt, Prof. Dr. med. Doris Bredthauer,
dbredt@fb4.fh-frankfurt.de

Quelle: http://agp-freiburg.de/downloads/PM_Red ... 012_10.pdf
Ansprechpartner

Downloads:
http://agp-freiburg.de/downloads.htm

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Projekt ´Redufix ambulant` abgeschlossen

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2012, 12:59

Die Zeitschrift CAREkonkret, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (12.04.2012),
hat sich erneut mit der Fixierungsproblematik im ambulanten Bereich befasst und getitelt:
„Projekt ´Redufix ambulant` abgeschlossen / Klie ´Ambulant nicht immer besser".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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FIXIERUNG IN DER PFLEGE - Gefangen in der eigenen Wohnung

Beitrag von Presse » 28.03.2013, 09:22

Aus Forum
viewtopic.php?p=72470#72470

FRANKFURTER RUNDSCHAU VOM 27.03.2013:
FIXIERUNG IN DER PFLEGE - Gefangen in der eigenen Wohnung
Von MIRA GAJEVIC
Nicht nur in Pflegeheimen, sondern auch in der häuslichen Pflege werden alte Menschen fixiert. Überforderte Angehörige glauben,
es nur so zu schaffen. Experten kritisieren diese Zwangsmaßnahmen scharf und fordern mehr Problembewusstsein.

… (mehr) … http://www.fr-online.de/politik/fixieru ... 19548.html

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Freiheitsentziehung in der häuslichen Pflege - BAGSO und Betreuungsgerichtstag fordern höhere Hürden

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2020, 16:45

Freiheitsentziehung in der häuslichen Pflege
BAGSO und Betreuungsgerichtstag fordern höhere Hürden



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BVerfG_GG_Bild_Aufgaben_jpg;jsessionid=1ED9FD97D40E8202CBF050E20BCBFC0C.jpg (30.6 KiB) 9529 mal betrachtet


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Betreuungsgerichtstag (BGT) fordern, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Die BAGSO und der BGT fordern dringend, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur „Erleichterung der Pflege“ aufzuheben.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden (§ 1906 Abs. 4 BGB). Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden. Die BAGSO und der BGT fordern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.

Der Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieser Katalog wird zurzeit in Teilen überarbeitet. Die BAGSO wurde eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2020
Kontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Thomas-Mann-Str. 2-4
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 0
Fax.: 0228 24 99 93 20
www.bagso.de
www.facebook.com/bagso.de
>>> https://www.bagso.de/spezial/aktuelles/ ... en-pflege/
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