Landgericht Düsseldorf
-Pressesprecherin
Hohe Freiheitsstrafen gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen
Mit Urteil vom 5. Februar 2018 (18 KLs 2/17) hat die 18. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen
Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 7 Jahren und 2 Jahren verurteilt.
Aufgrund des Ergebnisses der an 32 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung mit umfangreicher Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass mehrere Angeklagte im Jahr 2007 die Idee hatten, tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. In den folgenden Jahren ab 2008 bis zu den Festnahmen am 20.09.2016 haben die Angeklagten als Bande, über fünf verschiedene Gesellschaften, tatsächlich nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und dem Amt für soziale Sicherung der Städte Düsseldorf und Neuss abgerechnet.
Die Beweisaufnahme hat nach der Überzeugung der Kammer ergeben, dass die Angeklagten als Bande Leistungsnachweise in großem Umfang
betrügerisch erstellt bzw. angepasst haben. Nur ein Bruchteil der Patienten wurde so gepflegt, wie die Ärzte es verschrieben hatten und wie es gegenüber den Krankenkassen und Kommunen abgerechnet wurde. Statt der verschriebenen Pflegeleistungen erhielten die Patienten Geldleistungen und sog. Kompensationsleistungen wie etwa Fahrten zum Arzt, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre.
Aus dem so erzielten Gewinn zahlten die Angeklagten an Pflegekräfte Schwarzgeld und an Ärzte Bestechungsgelder. Darüber hinaus haben die
Angeklagten sich selbst in erheblichem Maße bereichert, wobei die Art und Weise und das Ausmaß der Bereicherung sich bei jedem Angeklagten
unterschied.
Die 18. große Strafkammer hat in ihrem Urteil einen durch die betrügerische Abrechnung von Pflegedienstleistungen entstandenen Gesamtschaden von mindestens 4,7 Mio Euro festgestellt. Im Einzelnen hat das Gericht die Angeklagten wie folgt verurteilt:
Die Kammer hat den Hauptangeklagten G wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren
verurteilt und die Einziehung von Wertersatz der Taterträge in Höhe von 491.160,- Euro angeordnet. Der Angeklagte Berg. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Angeklagte R. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 2 Fällen zu Seite 2 von 2 einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hat die Angeklagte C. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 1 Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt und die Einziehung von Wertersatz der Taterträge in Höhe von 145.320,96 Euro angeordnet. Die Angeklagte K, die erhebliche Aufklärungshilfe geleistet hat, ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt worden; die Einziehung von Wertersatz der Taterträge beträgt 81.600,- Euro. Der Angeklagte Berk. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 1 Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Die Kammer hat den Angeklagten Ba. wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Dabei hat das Gericht die Auslieferungshaft in Russland 1:2 angerechnet. Die Kammer hat die Einziehung des Wertersatzes des Tatobjekts in Höhe von 165.259,99 Euro angeordnet. Die Angeklagte M. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 2 Fällen und der Angeklagte S wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 1 Fall zu je einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Zusätzlich hat die Strafkammer die Einziehung von Wertersatz bei der Medicon Gesellschaft in Höhe von 879.500,50 Euro angeordnet.
Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie alle nicht vorbestraft sind. Die Begehung der Taten wurde den Angeklagten erleichtert, weil die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden. Die Angeklagten sind den Schadenersatz- und Erstattungsansprüchen der Krankenkassen und Kommunen ausgesetzt. Strafmildernd hat das Gericht auch berücksichtigt, dass fünf der neun Angeklagten Geständnisse abgelegt haben. Strafschärfend hat die Strafkammer die hohe kriminelle Energie der Angeklagten gewertet, die in ihrer professionellen Vorgehensweise über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck kam und zu dem hohen Schaden
geführt hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Qulle: Pressemitteilung vom 05.02.2018
Dr. Elisabeth Stöve
Vors. Richterin am Landgericht
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http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoer ... /01-18.pdf
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
Focus-Online:
Prozess gegen Pflegedienste7 Jahre Haft für Köpfe der russischen Pflegemafia:
"Sie stopften sich die Taschen voll"
Jahrelang betrog eine russisch-ukrainische Bande mit falschen Leistungsabrechnungen Krankenkassen, Kommunen und den Fiskus um Millionen Euro. Nun verhängte das Gericht teils hohe Haftstrafen. Der spektakuläre Fall zeigt, wie einfach das hiesige Gesundheitssystem ausgetrickst wird.
... (weiter lesen unter) ...
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 20319.html
Rheinische Post:
Prozess um Pflegebetrug in Düsseldorf
"Alle haben sich so gut es ging die Taschen vollgestopft"
Düsseldorf. Ein Schaden in Millionenhöhe, Ärzte und Patienten, die mitgespielt haben: Im Skandal um den systematischen Betrug einer "Pflegemafia" sieht das Gericht in Düsseldorf die Vorwürfe weitgehend bestätigt und hat Gefängnisstrafen verhängt.
... (weiter lesen unter) ...
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.7370119