Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25271
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2004, 11:55

Änderung der Bundesnotarordnung
Nach § 78 der Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist, werden folgende §§ 78a bis 78c eingefügt:

§ 78a
(1) Die Bundesnotarkammer führt ein automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten (Zentrales Vorsorgeregister). In dieses Register dürfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht und deren Inhalt aufgenommen werden. Das Bundesministerium der Justiz führt die Rechtsaufsicht über die Registerbehörde.
(2) Dem Vormundschaftsgericht wird auf Ersuchen Auskunft aus dem Register erteilt. Die Auskunft kann im Wege der Datenfernübertragung erteilt werden. Dabei sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten gewährleisten; im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren anzuwenden.
(3) Das Bundesministerium der Justiz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, die Auskunft aus dem Register und über Anmeldung, Änderung, Eintragung, Widerruf und Löschung von Eintragungen zu treffen.

§ 78b
(1) Die Bundesnotarkammer kann für die Aufnahme von Erklärungen in das Register nach § 78a Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den mit der Einrichtung und dauerhaften Führung des Registers sowie den mit der Nutzung des Registers durchschnittlich verbundenen Personal- und Sachkosten. Hierbei kann insbesondere der für die Anmeldung einer Eintragung gewählte Kommunikationsweg angemessen berücksichtigt werden.
(2) Die Bundesnotarkammer bestimmt die Gebühren durch Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium der Justiz.

§ 78c
(1) Gegen Entscheidungen der Bundesnotarkammer nach den §§ 78a und 78b findet die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit statt, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt.
(2) Die Beschwerde ist bei der Bundesnotarkammer einzulegen. Diese kann der Beschwerde abhelfen. Beschwerden, denen sie nicht abhilft, legt sie dem Landgericht am Sitz der Bundesnotarkammer vor.
(3) Die weitere Beschwerde ist nicht zulässig.

Quelle: http://www.betreuungsrecht.org/pafiledb ... 4s0598.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

Patientenverfügungen verbindlich

Beitrag von Gast » 19.05.2004, 11:44

Ein Artikel von Mira Gajevic mit dem Titel
Der selbstbestimmte Tod

Text:
Bisher konnten Menschen, die eine Patientenverfügung hinterlegten, nicht sicher sein, dass sich Ärzte oder Pfleger an diesen letzten Willen hielten. Immer wieder mussten die Gerichte trotz eines Patiententestaments über den gewünschten Abbruch einer Therapie entscheiden, weil Mediziner fürchteten, wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt zu werden. Obwohl die Erklärungen auch jetzt schon verbindlich sind, wissen viele Ärzte nicht, was rechtlich erlaubt ist, damit jemand menschenwürdig und schmerzfrei sterben kann. Die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium, diese rechtliche Unsicherheit durch eine Ergänzung im Strafgesetzbuch zu beseitigen, ist deshalb zu begrüßen. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wird dadurch gestärkt.

Die gesetzliche Klarstellung, dass passive Sterbehilfe, also das Unterlassen von medizinischer Hilfe, eindeutig straffrei ist, hilft hoffentlich, dass auf den Intensivstationen weniger alte Menschen leiden müssen, deren Sterben durch moderne Apparatemedizin unnötig verlängert wird. Keiner sollte gezwungen werden können, gegen seinen Willen an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen zu werden. Wenn ein solcher Wunsch eines Patienten künftig stärker respektiert wird, dann ist das kein Einfallstor für die aktive Sterbehilfe, wie manche fürchten. Zwar lässt sich in der Praxis nicht immer unterscheiden, was nun ein Fall von erlaubter passiver und wann es sich um verbotene aktive Sterbehilfe handelt. Doch auch ein Gesetz wird solche Fragen nicht beantworten können. Da muss jeder Fall für sich entschieden werden.

Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 41922.html

Gast

Re: Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Gast » 19.05.2004, 17:29

Arbeitsgruppe macht Verwirrung perfekt

Berlin. Im Juni will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" vorstellen. Nach aktuellen Äußerungen eines Mitglieds der Arbeitsgruppe sollen Patientenverfügungen eine grundsätzliche Stärkung erhalten. Beispielsweise soll es für Betreuer von Koma-Patienten nicht mehr notwendig sein, für den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Voraussetzung soll sein, dass es eine klare und eindeutige Patientenverfügung gibt. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert, dass aber gerade in diesem Punkt völlige Unklarheit herrscht: "Zur Zeit weiß niemand in Deutschland genau, welches die Kriterien für eine praxistaugliche Patientenverfügung sind. Hier macht die Arbeitsgruppe das Chaos perfekt", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Statt für Rechtssicherheit zu sorgen, werde der Bürger weiter allein gelassen und seine Verunsicherung noch größer. Denn nach Ansicht der Arbeitsgruppe soll es auch in Zukunft keine festen Vorschriften geben. Sogar "mündliche Patientenverfügungen" sollen ausreichen.

Selbstbestimmung braucht einen Rahmen

Die Deutsche Hospiz Stiftung kämpft als Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden seit Jahren für die Anerkennung von Patientenverfügungen. Diese müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um praxistauglich zu sein. So ist es absolut notwendig, dass Patientenverfügungen schriftlich abgefasst werden, dass eine Aufklärung vorausgeht und dass ein individueller Text entsteht, der regelmäßig aktualisiert wird. Sind diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird niemand mit Sicherheit sagen können, was dem Willen des Patienten entspricht. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt daher eindringlich vor noch mehr Schwammigkeit und fordert das Bundesjustizministerium auf, statt der zu erwartenden Beliebigkeit endlich klare Regeln vorzuschlagen.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Fragen:
Christine Eberle Telefon: 030 / 28 44 48 40
Juristin Mobil: 01 75 56 00 276
http://www.hospize.de

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 18.5.2004

Gast

Tipps für richtige Altersvorsorge

Beitrag von Gast » 26.05.2004, 11:22

Tipps für richtige Altersvorsorge
Betreuungsverein der AWO informierte

Vom 25.05.2004

red. Die Altstadtbegegnungsstätte des Ortsvereins Worms-Mitte der Arbeiterwohlfahrt in der Sterngasse 10 hatte zum Thema "Richtig vorsorgen im Alter" Michaela Stähler-Oelze vom Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Worms als Referentin eingeladen. Sie informierte die Seniorinnen und Senioren über die verschiedenen Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen.
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen wurden vorgestellt und die verschiedenen Möglichkeiten ausführlich erläutert. Alle Verfügungen haben gemeinsam, so wurde erläutert, dass man damit seine Wünsche und Vorstellungen für sein Leben, für Zeiten in denen man selbst nicht entscheidungsfähig ist, festlegen könne und der Bevollmächtigte oder der Betreuer an diese Vorgaben gebunden sei.

Weiter unter
http://www.wormser-zeitung.de/region/ob ... id=1487923

Gast

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Gast » 28.05.2004, 10:56

Aus: http://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm
Meldung vom 27.5.04

Vorsitzender Bundesrichter a.D. Kutzer rät: Nicht nur fertige Patientenverfügung einfach ankreuzen

Die Berliner Zeitung vom 25.5.2004 berichtet in einem umfassenden Beitrag zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, dass das Ausfüllen eines textlich vorgegebenen, allgemeinen Musters in der Regel keine gute Lösung ist. Auch Vordrucke mit Alternativen zum Ankreuzen (gemeint ist hier v.a. die weitverbreitete „Bayerische Verfügung“ des Bayerischen Staatsministeriums) sollten als Vorlage für einen dann authentisch geschriebenen Text dienen. Dies empfielt der Vorsitzende Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer, der zur Zeit den Vorsitz in der vom Bundesjustizministerium eingesetzten AG „Patientenautonomie am Lebensende“ hat. Der Endbericht dieser AG, vor allem zu Inhalten und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung, wird im Juni erwartet.

Kutzer rät in der Berliner Zeitung, eine Vorlage „abzuschreiben und nicht nur anzukreuzen“. Dann wisse jeder, „der Betreffende hat nicht nur angekreuzt, sondern er hat sich auch das, was hier niedergeschrieben ist, genau überlegt. Denn nur, wenn der Patient aufgeklärt ist und weiß, was er unterschreibt, bindet das."

Gast

Patientenverfügung - zentrale Rolle

Beitrag von Gast » 29.05.2004, 11:05

Mertin fordert rechtliche Regelung von Sterbehilfe

Mainz (ddp-rps). Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe und zum Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Ende ihres Lebens. Bei dem Anliegen, menschliches Sterben in Würde zu ermöglichen, komme der Patientenverfügung eine zentrale Rolle zu, sagte Mertin am Freitagabend (28.5.2004) in Mainz. Sie ermögliches es Patienten, selbst zu bestimmen, welche medizinische Behandlung sie am Lebensende wünschen und welche nicht, sagte Mertin.

Unter dem Titel «Ethik und Recht im Dialog - Wann darf ein Mensch sterben?» diskutierten in Mainz Vertreter aus Politik, Kirche, Ärzteschaft und Justizüber unter anderem über das Thema Sterbehilfe. Ausgangspunkt der Veranstaltung war der Ende April vorgelegte Abschlussbereicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz Mertins.

Die Kommission lehnt die Sterbehilfe darin zwar grundsätzlich ab. Jede Tötung auf Verlangen müsse weiterin strafbar sein und gerichtlich geprüft werden, heißt es darin. Allerdings sollte es in «ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen» möglich sein, von einer Bestrafung abzusehen, um einen «entwürdigenden Todeskampf» von Patienten zu verhindern, sagte Mertin am Freitag. Auch dies müsse in einem Gesetz klar geregelt werden. Wenn bei Patienten mit aussichtsloser Prognose im Endstadium ihrer Erkrankung passive oder indirekte Sterbehilfe geleistet werde, müsse dies straffrei bleiben, unterstrich Mertin. Dies habe der Bundesgerichtshof schon vor Jahren so entschieden.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040528/336/41zg5.html

Gast

Kutzer: Nicht nur Vordruck einfach ankreuzen

Beitrag von Gast » 29.05.2004, 11:30

Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer:
Nicht nur Vordruck einfach ankreuzen

Die Berliner Zeitung vom 25.5.2004 berichtet in einem umfassenden Beitrag zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, dass das Ausfüllen eines textlich vorgegebenen, allgemeinen Musters in aller Regel keine gute Lösung ist. Der Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer, der zur Zeit den Vorsitz in der vom Bundesjustizministerium eingesetzten AG „Patientenautonomie am Lebensende“ hat, rät in der Zeitung: Auch Vordrucke mit Alternativen zum Ankreuzen (gemeint ist hier v.a. die weitverbreitete „Bayerische Verfügung“ des Bayerischen Staatsministeriums) sollten als Vorlage für einen dann authentisch geschriebenen Text dienen. Kutzer empfiehlt, eine Vorlage „abzuschreiben und nicht nur anzukreuzen“. Dann wisse jeder, „der Betreffende hat nicht nur angekreuzt, sondern er hat sich auch das, was hier niedergeschrieben ist, genau überlegt. Denn nur, wenn der Patient aufgeklärt ist und weiß, was er unterschreibt, bindet das."

Yahoo-Nachrichten vom 28.5.2004:

Grossteil der Bevölkerung ist für Sterbehilfe

Hamburg (AP) Vier von fünf Deutschen (79 Prozent) befürworten Sterbehilfe. Nach einer Emnid-Umfrage der Hamburger Zeitschrift «Auf einen Blick» sprechen sich außerdem 45 Prozent der 1.002 Befragen für den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Todkranken aus. Jeder Dritte (34 Prozent) hält sogar aktive Sterbehilfe für angemessen, um todkranke Menschen auf ihre Bitte hin von den Qualen zu erlösen. Ganz und gar gegen Sterbehilfe sind nur 18 Prozent der Befragten.

Mertin fordert rechtliche Regelung von Sterbehilfe

Mainz (ddp-rps). Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe und zum Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Ende ihres Lebens. Bei dem Anliegen, menschliches Sterben in Würde zu ermöglichen, komme der Patientenverfügung eine zentrale Rolle zu, sagte Mertin am Freitagabend in Mainz.
Unter dem Titel «Ethik und Recht im Dialog - Wann darf ein Mensch sterben?» diskutierten in Mainz Vertreter aus Politik, Kirche, Ärzteschaft und Justiz über unter anderem über das Thema Sterbehilfe. Ausgangspunkt der Veranstaltung war der Ende April vorgelegte Abschlussbereicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz Mertins.
(Siehe Meldung vom 7.5.2004 unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm )

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 28.5.2004

Gast

Was ist eine Patientenverfügung?

Beitrag von Gast » 01.06.2004, 09:10

Was ist eine Patientenverfügung?

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Für diesen Fall gibt es vorsorgliche Willensbekundungen, die u.a. den Arzt darüber informieren, in welchem Umfang bei fehlender Einwilligungsfähigkeit eine medizinische Behandlung gewünscht wird.
….
Weitere Informationen u.a.
http://www.hospiz-und-palliativmedizin. ... egung.html
und
http://www.hospiz-und-palliativmedizin.de/start.html

Gast

Vorsorgemappe der IGSL

Beitrag von Gast » 01.06.2004, 11:42

Die neue Vorsorgemappe der IGSL beinhaltet:

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht für die Bereiche Gesundheitsvorsorge, Bestimmung des Aufenthaltsortes, freiheitseinschränkende Maßnahmen und Regelung des Begräbnisses
Betreungsverfügung generell oder wahlweise für alle von der Vollmacht nicht abgedeckten Bereiche
Checkliste für den Betroffenen zur Regelung sonstiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Lebensende
Ausweis
Info Heft zu diesem Themenbereich

Siehe unter http://www.igsl-hospiz.de

Gast

Patientenverfügungen stärken

Beitrag von Gast » 08.06.2004, 10:52

Keine Pflicht zum Leben
Patientenverfügungen müssen gestärkt werden. Wird der Behandlungsabbruch nicht klar geregelt, dürfte der Ruf nach Legalisierung aktiver Sterbehilfe bald lauter werden

Niemand denkt gern an den eigenen Tod. Deshalb haben nur rund acht Prozent der Deutschen in einer Patientenverfügung festgelegt, was mit ihnen passieren soll, wenn sie ins Koma fallen oder aus anderen Gründen ihren Willen nicht mehr artikulieren können. Justizministerin Brigitte Zypries will dies ändern. Die Bürger sollen von ihrem Recht auf Selbstbestimmung stärker Gebrauch machen. An diesem Donnerstag wird die von ihr eingesetzte Kommission "Patientenautonomie am Lebensende" das Ergebnis einjähriger Beratungen vorstellen. Eine Chance für manch notwendige Klarstellung.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Der Arzt darf einen Patienten nicht durch eigenes Handeln, etwa eine Giftspritze, töten - auch wenn dieser es ausdrücklich wünscht. Wegen "Tötung auf Verlangen" drohen dem Mediziner sonst bis zu fünf Jahre Haft. Nach dem Willen fast aller politischen Akteure soll dieses Verbot aktiver Sterbehilfe bestehen bleiben. Zulässig sind heute aber schon die indirekte und die passive Sterbehilfe. Unter indirekter Sterbehilfe versteht man die Schmerzlinderung durch starke Medikamente, die zugleich eine (unbeabsichtigte) Beschleunigung des Sterbens bewirken können.

...
Weiter unter
http://www.taz.de/pt/2004/06/08/a0223.nf/text.ges,1

Gast

Jede Patientenverfügung ist individuell

Beitrag von Gast » 10.06.2004, 11:12

Jede Patientenverfügung ist individuell
Abschlussbericht zur "Patientenautonomie am Lebensende"
RUB-Wissenschaftler Mitglied in Expertengruppe

Die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" übergibt ihren Abschlussbericht am Donnerstag, 10.6.2004, in Berlin an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mitglied der Arbeitsgruppe ist der Bochumer Wissenschaftler und Experte für Patientenverfügungen Dr. Arnd T. May vom Zentrum für Medizinische Ethik der RUB. In ihrem Abschlussbericht schreibt die Kommission, dass es aufgrund der vielfältigen weltanschaulichen Auffassungen keine standardisierte, allgemeingültige Patientenverfügung geben kann. Diesem Gedanken verpflichtet, empfiehlt die Arbeitsgruppe nun der Bundesjustizministerin keine weitere Musterpatientenverfügung, sondern Textbausteine, die als Richtschnur zur Prüfung anderer Muster gelten können und die eigene Auseinandersetzung mit dem Lebensende fördern können.

Bundesweit einmalige Sammlung

Dr. May fordert in dem Abschlussbericht, interdisziplinäre Beratungsstellen stärker zu unterstützen, bei denen sich Laien über Patientenverfügungen informieren können. Der Bericht beleuchtet Fragen der Ausgestaltung, der Verbindlichkeit und der Notwendigkeit von Vorgaben für Patientenverfügungen. Dr. May wurde als Experte in die Arbeitsgruppe eingeladen. Er hatte 2000 bei Prof. Dr. Hans-Martin Sass (RUB und Kennedy Institute of Ethics, Georgetown University Washington USA) zu Patientenverfügungen promoviert und seitdem intensiv das Thema der stellvertretenden Entscheidungen am Lebensende bearbeitet. Im Zentrum für Medizinische Ethik der RUB hat er seit einigen Jahren eine bundesweit einmalige Sammlung von Patientenverfügungsmustern angelegt, die im Internet abrufbar ist (http://www.medizinethik-bochum.de). So können sich Experten, aber auch Laien über die Vielzahl von Textvorschlägen zu Patientenverfügungen informieren. Eine Auswahl aus diesen Mustern hat er gemeinsam mit einem Theologen, einer Dialyseärztin und einem Juristen als "Ratgeber Patientenverfügung. Vorgedacht oder selbstverfasst?" im LIT Verlag herausgegeben.

Fachübergreifende Arbeitsgruppe

Bundesjustizministerin Zypries hat im September 2003 die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" eingesetzt. Ziel der Beratungen der Arbeitsgruppe war es, Fragen der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu diskutieren, Eckpunkte für die Abfassung einer Patientenverfügung zu erarbeiten sowie zu prüfen, ob Gesetzesänderungen in diesem Bereich erforderlich erscheinen. Leiter der Arbeitsgruppe war der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a. D. Klaus Kutzer. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft und der Patienten, der Wohlfahrtspflege, der Hospizbewegung und der Kirchen an sowie Vertreter der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, Justizsenatorinnen und -senatoren und der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder.

Bochumer Arbeitsschwerpunkt Patientenverfügung

Bereits in einem Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit hat Dr. May gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin (Göttingen) festgestellt, dass es aufgrund der Vielzahl an weltanschaulichen Auffassungen keine standardisierte, allgemeingültige Patientenverfügung geben kann. Der Arbeitsschwerpunkt Patientenverfügung beim Zentrum für Medizinische Ethik hat eine Tradition, die mit einem Forschungsprojekt zur Wertanamnese zur Wunsch- und Wertermittlung begann und dabei die narrative Form der Mitteilung von Behandlungswünschen vorstellte. Diese Wertanamnese ist inzwischen Teil der differenzierteren Patientenverfügungsmuster und Informationsbroschüren und wird auch von der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" empfohlen. Unter Leitung von Prof. Sass haben Bochumer Wissenschaftler außerdem in einem Forschungsprojekt kulturelle Gemeinsamkeiten und Besonderheiten bei Patientenverfügungen und stellvertretenden Entscheidungen in Deutschland, USA und Japan untersucht.

Weitere Informationen

Dr. Arnd T. May, Zentrum für Medizinische Ethik der RUB, GA 3/54, Tel. 0700 BIOETHIK (24638445), E-Mail: arnd.may@rub.de, Internet: http://www.rub.de/zme

Mit freundlichen Gruessen
Dr. Josef Koenig
RUB - Ruhr-Universitaet Bochum
- Pressestelle -
44780 Bochum
Tel: + 49 234 32-22830, -23930
Fax: + 49 234 32-14136

Quelle: Pressemitteilung vom 9.6.2004

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25271
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2004, 17:24

Siehe die Texteinstellungen vom 10.6.2004
unter der Titelung:

----> Patientenautonomie am Lebensende - Bericht 2004

http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1059548494
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

Die Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 16.06.2004, 22:48

Die Patientenverfügung

Oft ist es für einen Patienten schwer, Einfluss auf eine ärztliche Behandlung zu nehmen. Besonders schwierig wird es dann, wenn der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, wagt einen neuen Vorstoß: Sie will per Gesetz die Rechte der Patienten, genauer die Selbstbestimmung Todkranker, erweitern. Sie sollen selbst entscheiden, ob lebensverlängernde Maßnahmen angewandt werden sollen.

Selbstbestimmtes Sterben
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nach wie vor verboten. Was viele aber nicht wissen: Jeder Patient hat das Recht, den Abbruch oder das Unterlassen weiterer lebensverlängernder Maßnahmen zu verlangen, unabhängig davon, ob der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat oder nicht. Allerdings muss er dafür entscheidungsfähig und über seine Situation aufgeklärt sein.
...
Weiter unter
http://www.mdr.de/mdr-um-zwoelf/1433854.html

Gast

Patientenverfügungen - Vorschläge / Muster

Beitrag von Gast » 17.06.2004, 12:30

Verwirrung über Patientenverfügungen nach Zypries-Bericht

Dortmund. Angst vor Apparatemedizin, Angst vor leidvollem Sterben, Angst vor Kontrollverlust: Am Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung rufen nach dem Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums "Patientenautonomie am Lebensende" viele verunsicherte Menschen an. Die Zypries-Arbeitsgruppe will die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen stärken, doch gerade die herausgegebenen Formulierungshilfen verwirren die Menschen. "Muss ich diese Textbausteine übernehmen? Wer hilft mir beim Verfassen einer Patientenverfügung?" Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, sagt: "Die Menschen fühlen sich überfordert und allein gelassen. Sie brauchen persönliche und individuelle Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung."
Patientenverfügung: Möglichst konkret, aussagekräftig und individuellGrundsätzlich gilt: Patientenverfügungen müssen individuell formuliert werden. Die Patientenschutzorganisation warnt vor schwammigen Formulierungen wie "... will ich nicht an Schläuchen hängen" oder "... soll man mich in Ruhe sterben lassen ...". Auch Verzichtserklärungen und generelle Festlegungen wie "... ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung und künstliche Ernährung aus .." seien kontraproduktiv, da diese Behandlungen durchaus leidensmindernd sein können. Konkrete Aussagen über mögliche Krankheitsverläufe sind erforderlich. Im Ernstfall muss deutlich werden: Der Patient hat sich intensiv mit entsprechenden Situationen auseinander gesetzt. Allerdings kann nicht alles im Voraus geklärt werden. Deshalb sollte unbedingt ein Bevollmächtigter benannt werden, der im Zweifelsfall medizinische Entscheidungen treffen kann. Ebenso wichtig ist es, dem Amtsgericht einen oder mehrere Betreuer für eine gesetzliche Betreuung zu benennen. Ausdrücklich eingefordert werden sollten moderne Formen der Sterbebegleitung wie Palliative-Care. Das heißt die umfassende und ganzheitliche Behandlung, Pflege und Begleitung von unheilbar kranken Menschen. Die Medizinische Patientenanwaltschaft, die juristisch geprüfte Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung, kann beim Schmerz- und Hospiztelefon unter 0231/73 80 73 - 0 oder über das Internet angefordert werden. Die Stiftung bietet auch individuelle Hilfe in Dortmund, Berlin und München an.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Fragen, Interviewwünschen oder dem Wunsch nach Experten-Gesprächen:
Jakim Essen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0231 /73 80 73-4, mobil: 0173 /5 18 29 62
Internet: http://www.hospize.de

Quelle: Pressemitteilung 26-04 16. Juni 2004 – Deutsche Hospiz Stiftung

Gast

Möglichst konkrete Patientenverfügungen

Beitrag von Gast » 18.06.2004, 11:15

Klartext vor dem Tod

Der Medizin-Ethiker Arnd T. May rät zu möglichst konkreten Patientenverfügungen

die zeit: Die Arbeitsgruppe des Justizministeriums konzentriert sich in ihren Empfehlungen auf die Selbstbestimmung am Lebensende. Warum war hier eine Klärung nötig, es gibt doch bereits viele Patientenverfügungen?

Arnd T. May: Vielleicht zu viele. Im Bochumer Zentrum für Medizinische Ethik haben wir die gängigsten der in Deutschland kursierenden Patientenverfügungen gesammelt und sind auf sieben DIN-A4-Ordner mit insgesamt 180 Varianten gekommen. Die Bandbreite reicht von der Ansteckplakette mit der Aufschrift „Keine lebensverlängernden Maßnahmen, kein Krankenhaus, keine Reanimation“ bis zu den mehrseitigen Verfügungen, die ausführliche medizinische Situationsbeschreibungen beinhalten.

zeit: Woran kranken die meisten Verfügungen?

...
Weiter unter
http://www.zeit.de/2004/26/May-Interview

Antworten